Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

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Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Matthias BüttnerMatthias BüttnerAfD66 - Altmark Enthalten
Portrait von Marcus FaberMarcus FaberFDP66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Eckhard GnodtkeEckhard GnodtkeCDU/CSU66 - Altmark Nicht beteiligt
Portrait von Manfred BehrensManfred BehrensCDU/CSU67 - Börde - Jerichower Land Dagegen gestimmt
Portrait von Eberhard BrechtEberhard BrechtSPD68 - Harz Dagegen gestimmt
Portrait von Heike BrehmerHeike BrehmerCDU/CSU68 - Harz Dagegen gestimmt
Portrait von Frank PasemannFrank PasemannAfD69 - Magdeburg Nicht beteiligt
Portrait von Tino SorgeTino SorgeCDU/CSU69 - Magdeburg Nicht beteiligt
Portrait von Andreas MrosekAndreas MrosekAfD70 - Dessau - Wittenberg Enthalten
Portrait von Steffi LemkeSteffi LemkeDIE GRÜNEN70 - Dessau - Wittenberg Dafür gestimmt
Portrait von Sepp MüllerSepp MüllerCDU/CSU70 - Dessau - Wittenberg Dagegen gestimmt
Portrait von Kees de VriesKees de VriesCDU/CSU71 - Anhalt Dagegen gestimmt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE71 - Anhalt Dafür gestimmt
Portrait von Petra SittePetra SitteDIE LINKE72 - Halle Nicht beteiligt
Portrait von Karamba DiabyKaramba DiabySPD72 - Halle Nicht beteiligt
Portrait von Christoph BernstielChristoph BernstielCDU/CSU72 - Halle Nicht beteiligt
Frank SittaFrank SittaFDP72 - Halle Nicht beteiligt
Dr. Birke Bull-BischoffBirke Bull-BischoffDIE LINKE73 - Burgenland - Saalekreis Nicht beteiligt
Portrait von Dieter StierDieter StierCDU/CSU73 - Burgenland - Saalekreis Dagegen gestimmt
Portrait von Torsten SchweigerTorsten SchweigerCDU/CSU74 - Mansfeld Dagegen gestimmt
Portrait von Katrin BuddeKatrin BuddeSPD74 - Mansfeld Dagegen gestimmt
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Enthalten
Portrait von Stefan LiebichStefan LiebichDIE LINKE76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Klaus MindrupKlaus MindrupSPD76 - Berlin-Pankow Dagegen gestimmt
Portrait von Daniela KluckertDaniela KluckertFDP76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.