Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Stefan LiebichStefan LiebichDIE LINKE76 - Berlin-Pankow Dafür gestimmt
Portrait von Frank SteffelFrank SteffelCDU/CSU77 - Berlin-Reinickendorf Nicht beteiligt
Portrait von Kai WegnerKai WegnerCDU/CSU78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Nicht beteiligt
Portrait von Swen SchulzSwen SchulzSPD78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Hartmut EbbingHartmut EbbingFDP79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Thomas Heilmann lächelt in Nahaufnahme, der Hintergrund ist verschwommen.Thomas HeilmannCDU/CSU79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Klaus-Dieter GröhlerKlaus-Dieter GröhlerCDU/CSU80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Lisa PausLisa PausDIE GRÜNEN80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Christoph MeyerChristoph MeyerFDP80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Renate KünastRenate KünastDIE GRÜNEN81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dafür gestimmt
Portrait von Jan-Marco LuczakJan-Marco LuczakCDU/CSU81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Nicht beteiligt
Portrait von Mechthild RawertMechthild RawertSPD81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Fritz FelgentreuFritz FelgentreuSPD82 - Berlin-Neukölln Dagegen gestimmt
Portrait von Pascal MeiserPascal MeiserDIE LINKE83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Portrait von Canan BayramCanan BayramDIE GRÜNEN83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dafür gestimmt
Cansel KiziltepeCansel KiziltepeSPD83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Gregor GysiGregor GysiDIE LINKE84 - Berlin-Treptow-Köpenick Dafür gestimmt
Portrait von Petra PauPetra PauDIE LINKE85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Monika GrüttersMonika GrüttersCDU/CSU85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Gesine LötzschGesine LötzschDIE LINKE86 - Berlin-Lichtenberg Dafür gestimmt
Portrait von Andrej HunkoAndrej HunkoDIE LINKE87 - Aachen I Dafür gestimmt
Portrait von Ulla SchmidtUlla SchmidtSPD87 - Aachen I Dagegen gestimmt
Portrait von Rudolf HenkeRudolf HenkeCDU/CSU87 - Aachen I Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia MollClaudia MollSPD88 - Aachen II Dagegen gestimmt
Portrait von Wilfried OellersWilfried OellersCDU/CSU89 - Heinsberg Dagegen gestimmt

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.