Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

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Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Waldemar HerdtWaldemar HerdtAfD38 - Osnabrück-Land Nicht beteiligt
Portrait von Lars HerrmannLars Herrmannfraktionslos154 - Leipzig-Land Dafür gestimmt
Portrait von Gustav HerzogGustav HerzogSPD209 - Kaiserslautern Nicht beteiligt
Portrait von Heiko HeßenkemperHeiko HeßenkemperAfD161 - Mittelsachsen Nicht beteiligt
Portrait von Martin HessMartin HessAfD265 - Ludwigsburg Nicht beteiligt
Portrait von Katja HesselKatja HesselFDP244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Ansgar HevelingAnsgar HevelingCDU/CSU110 - Krefeld I - Neuss II Dagegen gestimmt
Gabriele Hiller-OhmGabriele Hiller-OhmSPD11 - Lübeck Dagegen gestimmt
Portrait von Karsten HilseKarsten HilseAfD156 - Bautzen I Enthalten
Portrait von Christian HirteChristian HirteCDU/CSU190 - Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis Nicht beteiligt
Portrait von Heribert HirteHeribert HirteCDU/CSU94 - Köln II Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas HitschlerThomas HitschlerSPD211 - Südpfalz Dagegen gestimmt
Portrait von Nicole HöchstNicole HöchstAfD201 - Kreuznach Enthalten
Portrait von Gero HockerGero HockerFDP34 - Osterholz - Verden Nicht beteiligt
Manuel HöferlinManuel HöferlinFDP206 - Worms Dafür gestimmt
Portrait von Alexander HoffmannAlexander HoffmannCDU/CSU249 - Main-Spessart Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph HoffmannChristoph HoffmannFDP282 - Lörrach - Müllheim Nicht beteiligt
Portrait von Bettina HoffmannBettina HoffmannDIE GRÜNEN170 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
Portrait von Anton HofreiterAnton HofreiterDIE GRÜNEN221 - München-Land Dafür gestimmt
Portrait von Martin HohmannMartin HohmannAfD174 - Fulda Enthalten
Portrait von Matthias HöhnMatthias HöhnDIE LINKE66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Bruno HollnagelBruno HollnagelAfD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Nicht beteiligt
Portrait von Leif-Erik HolmLeif-Erik HolmAfD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Enthalten
Portrait von Karl HolmeierKarl HolmeierCDU/CSU234 - Schwandorf Dagegen gestimmt
Portrait von Hendrik HoppenstedtHendrik HoppenstedtCDU/CSU43 - Hannover-Land I Nicht beteiligt

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.