Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

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Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Anja KarliczekAnja KarliczekCDU/CSU128 - Steinfurt III Nicht beteiligt
Portrait von Torbjörn KartesTorbjörn KartesCDU/CSU207 - Ludwigshafen/Frankenthal Nicht beteiligt
Portrait von Kerstin KassnerKerstin KassnerDIE LINKE15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Nicht beteiligt
Gabriele Katzmarek, MdBGabriele KatzmarekSPD273 - Rastatt Dagegen gestimmt
Portrait von Volker KauderVolker KauderCDU/CSU285 - Rottweil - Tuttlingen Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan KaufmannStefan KaufmannCDU/CSU258 - Stuttgart I Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe KekeritzUwe KekeritzDIE GRÜNEN243 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Ronja KemmerRonja KemmerCDU/CSU291 - Ulm Nicht beteiligt
Dr. Achim Kessler - Mitglied des BundestagesAchim KesslerDIE LINKE182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Jens KestnerJens KestnerAfD52 - Goslar - Northeim - Osterode Enthalten
Portrait von Katja KeulKatja KeulDIE GRÜNEN40 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Stefan Keuter, MdBStefan KeuterAfD120 - Essen III Enthalten
Portrait von Roderich KiesewetterRoderich KiesewetterCDU/CSU270 - Aalen - Heidenheim Dagegen gestimmt
Michael Kießling MdB_Quelle Oliver GrünerMichael KießlingCDU/CSU224 - Starnberg - Landsberg am Lech Dagegen gestimmt
Portrait von Sven-Christian KindlerSven-Christian KindlerDIE GRÜNEN42 - Stadt Hannover II Nicht beteiligt
Portrait von Georg KippelsGeorg KippelsCDU/CSU91 - Rhein-Erft-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Katja KippingKatja KippingDIE LINKE159 - Dresden I Dafür gestimmt
Cansel KiziltepeCansel KiziltepeSPD83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dagegen gestimmt
Arno Klare MdBArno KlareSPD118 - Mülheim - Essen I Dagegen gestimmt
Portrait von Karsten KleinKarsten KleinFDP247 - Aschaffenburg Dafür gestimmt
Portrait von Volkmar KleinVolkmar KleinCDU/CSU148 - Siegen-Wittgenstein Dagegen gestimmt
Maria Klein-SchmeinkMaria Klein-SchmeinkDIE GRÜNEN129 - Münster Nicht beteiligt
Portrait von Norbert KleinwächterNorbert KleinwächterAfD Enthalten
Portrait von Lars KlingbeilLars KlingbeilSPD35 - Rotenburg I - Heidekreis Dagegen gestimmt
Portrait von Marcel KlingeMarcel KlingeFDP286 - Schwarzwald-Baar Dafür gestimmt

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.