Änderung des Atomgesetzes

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll aktive Atomkraftwerke besser vor Störmaßnahmen schützen. Die Maßnahmen hierfür sollen bereits seit Jahren Anwendung finden, werden aber mit dem Gesetzesentwurf nun final auf gesetzlicher Ebene verankert um juristische Klarheit zu bringen.

Die Fraktionen CDU/CSU...

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Dafür gestimmt
431
Dagegen gestimmt
186
Enthalten
3
Nicht beteiligt
89
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Bernd SiebertBernd SiebertCDU/CSU Nicht beteiligt
Portrait von Christian WirthChristian WirthAfD Dafür gestimmt
Portrait von Kristina NordtKristina NordtCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Joana CotarJoana CotarAfD Dafür gestimmt
Portrait von Christopher GohlChristopher GohlFDP Dagegen gestimmt
Portrait von Nina WarkenNina WarkenCDU/CSU Nicht beteiligt
Portrait von Birgit Malsack-WinkemannBirgit Malsack-WinkemannAfD Dafür gestimmt
Portrait von Uwe WittUwe WittAfD Dafür gestimmt
Portrait von Thomas ViesehonThomas ViesehonCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Steffen KotréSteffen KotréAfD Dafür gestimmt
Portrait von Verena HartmannVerena Hartmannfraktionslos Dafür gestimmt
Pressefoto Helin Evrim SommerHelin Evrim SommerDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Gottfried CurioGottfried CurioAfD Dafür gestimmt
Portrait von Bernd-Bernhard FabritiusBernd-Bernhard FabritiusCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Kordula KovacKordula KovacCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Franziska GminderFranziska GminderAfD Dafür gestimmt
Portrait von Corinna MiazgaCorinna MiazgaAfD Nicht beteiligt
Gyde JensenGyde JensenFDP Dagegen gestimmt
Portrait von Martin SchulzMartin SchulzSPD Nicht beteiligt
Portrait von Martin ReichardtMartin ReichardtAfD Nicht beteiligt
Portrait von Anton FriesenAnton FriesenAfD Dafür gestimmt
Portrait von Hiltrud LotzeHiltrud LotzeSPD Dafür gestimmt
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Wilhelm von GottbergWilhelm von GottbergAfD Dafür gestimmt
Portrait von Christian NattererChristian NattererCDU/CSU Dafür gestimmt

Bereits seit längerer Zeit gab es mehrfach Gerichtsverfahren zu der Frage, welche Sicherheitsmaßnahmen Atomkraftwerke treffen müssen, um die Wahrscheinlichkeit von Störmaßnahmen bestmöglich zu minimieren. Es war bis jetzt niemandem eine klare Verantwortung überwiesen worden. Um die Rechtsgrundlage eindeutiger zu machen, werden folgende Regelungen nun in das Atomgesetz als Ergänzungen aufgenommen:

Sowohl die Vorsorge als auch die konkrete Ausgestaltung des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen werden Aufgabe der zuständigen Behörden und müssen gerichtlich überprüft werden. Es gibt zudem einen atomrechtlichen Funktionsvorbehalt zugunsten der zuständigen Fachbehörden, der sie im Zweifelsfall in die Verantwortung im Bezug auf die Risikoabschätzung zieht.

Des Weiteren muss ein von den zuständigen Behörden bestätigter Nachweis erbracht werden, dass genügend Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Die Verantwortung für die Sicherheit von Atomkraftwerken, bezogen auf den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, liegt somit bei der Exekutiven.