Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Bernd Siebert | CDU/CSU | Nicht beteiligt | ||
Christian Wirth | AfD | Dafür gestimmt | ||
Kristina Nordt | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Joana Cotar | AfD | Dafür gestimmt | ||
Christopher Gohl | FDP | Dagegen gestimmt | ||
Nina Warken | CDU/CSU | Nicht beteiligt | ||
Birgit Malsack-Winkemann | AfD | Dafür gestimmt | ||
Uwe Witt | AfD | Dafür gestimmt | ||
Thomas Viesehon | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Steffen Kotré | AfD | Dafür gestimmt | ||
Verena Hartmann | fraktionslos | Dafür gestimmt | ||
Helin Evrim Sommer | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Gottfried Curio | AfD | Dafür gestimmt | ||
Bernd-Bernhard Fabritius | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Kordula Kovac | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Franziska Gminder | AfD | Dafür gestimmt | ||
Corinna Miazga | AfD | Nicht beteiligt | ||
Gyde Jensen | FDP | Dagegen gestimmt | ||
Martin Schulz | SPD | Nicht beteiligt | ||
Martin Reichardt | AfD | Nicht beteiligt | ||
Anton Friesen | AfD | Dafür gestimmt | ||
Hiltrud Lotze | SPD | Dafür gestimmt | ||
Thomas Lutze | DIE LINKE | Dagegen gestimmt | ||
Wilhelm von Gottberg | AfD | Dafür gestimmt | ||
Christian Natterer | CDU/CSU | Dafür gestimmt |
Bereits seit längerer Zeit gab es mehrfach Gerichtsverfahren zu der Frage, welche Sicherheitsmaßnahmen Atomkraftwerke treffen müssen, um die Wahrscheinlichkeit von Störmaßnahmen bestmöglich zu minimieren. Es war bis jetzt niemandem eine klare Verantwortung überwiesen worden. Um die Rechtsgrundlage eindeutiger zu machen, werden folgende Regelungen nun in das Atomgesetz als Ergänzungen aufgenommen:
Sowohl die Vorsorge als auch die konkrete Ausgestaltung des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen werden Aufgabe der zuständigen Behörden und müssen gerichtlich überprüft werden. Es gibt zudem einen atomrechtlichen Funktionsvorbehalt zugunsten der zuständigen Fachbehörden, der sie im Zweifelsfall in die Verantwortung im Bezug auf die Risikoabschätzung zieht.
Des Weiteren muss ein von den zuständigen Behörden bestätigter Nachweis erbracht werden, dass genügend Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Die Verantwortung für die Sicherheit von Atomkraftwerken, bezogen auf den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, liegt somit bei der Exekutiven.