Änderung des Atomgesetzes

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll aktive Atomkraftwerke besser vor Störmaßnahmen schützen. Die Maßnahmen hierfür sollen bereits seit Jahren Anwendung finden, werden aber mit dem Gesetzesentwurf nun final auf gesetzlicher Ebene verankert um juristische Klarheit zu bringen.

Die Fraktionen CDU/CSU...

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Dafür gestimmt
431
Dagegen gestimmt
186
Enthalten
3
Nicht beteiligt
89
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Axel GehrkeAxel GehrkeAfD9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Ingo GädechensIngo GädechensCDU/CSU9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HagedornBettina HagedornSPD9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Nina ScheerNina ScheerSPD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Bruno HollnagelBruno HollnagelAfD10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
BildNorbert BrackmannCDU/CSU10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Konstantin von NotzKonstantin von NotzDIE GRÜNEN10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Dagegen gestimmt
Gabriele Hiller-OhmGabriele Hiller-OhmSPD11 - Lübeck Dafür gestimmt
Prof. Dr. Claudia Schmidtke (CDU)Claudia SchmidtkeCDU/CSU11 - Lübeck Dafür gestimmt
Portrait von Dietrich MonstadtDietrich MonstadtCDU/CSU12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I Dafür gestimmt
Portrait von Frank JungeFrank JungeSPD13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Dafür gestimmt
Peter SteinCDU/CSU14 - Rostock - Landkreis Rostock II Dafür gestimmt
Portrait von Hagen ReinholdHagen ReinholdFDP14 - Rostock - Landkreis Rostock II Nicht beteiligt
Portrait von Dietmar BartschDietmar BartschDIE LINKE14 - Rostock - Landkreis Rostock II Nicht beteiligt
Portrait von Angela MerkelAngela MerkelCDU/CSU15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Nicht beteiligt
Portrait von Claudia MüllerClaudia MüllerDIE GRÜNEN15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dagegen gestimmt
Portrait von Sonja SteffenSonja SteffenSPD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dafür gestimmt
Portrait von Leif-Erik HolmLeif-Erik HolmAfD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dafür gestimmt
Portrait von Kerstin KassnerKerstin KassnerDIE LINKE15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dagegen gestimmt
Portrait von Enrico KomningEnrico KomningAfD16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dafür gestimmt
Philipp AmthorPhilipp AmthorCDU/CSU16 - Mecklenburgische Seenplatte I - Vorpommern-Greifswald II Dafür gestimmt
Portrait von Heidrun Bluhm-FörsterHeidrun Bluhm-FörsterDIE LINKE17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrike Schielke-ZiesingUlrike Schielke-ZiesingAfD17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dafür gestimmt
Portrait von Eckhardt RehbergEckhardt RehbergCDU/CSU17 - Mecklenburgische Seenplatte II - Landkreis Rostock III Dafür gestimmt
Portrait von Christoph de VriesChristoph de VriesCDU/CSU18 - Hamburg-Mitte Dafür gestimmt

Bereits seit längerer Zeit gab es mehrfach Gerichtsverfahren zu der Frage, welche Sicherheitsmaßnahmen Atomkraftwerke treffen müssen, um die Wahrscheinlichkeit von Störmaßnahmen bestmöglich zu minimieren. Es war bis jetzt niemandem eine klare Verantwortung überwiesen worden. Um die Rechtsgrundlage eindeutiger zu machen, werden folgende Regelungen nun in das Atomgesetz als Ergänzungen aufgenommen:

Sowohl die Vorsorge als auch die konkrete Ausgestaltung des erforderlichen Schutzes gegen Störmaßnahmen werden Aufgabe der zuständigen Behörden und müssen gerichtlich überprüft werden. Es gibt zudem einen atomrechtlichen Funktionsvorbehalt zugunsten der zuständigen Fachbehörden, der sie im Zweifelsfall in die Verantwortung im Bezug auf die Risikoabschätzung zieht.

Des Weiteren muss ein von den zuständigen Behörden bestätigter Nachweis erbracht werden, dass genügend Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Die Verantwortung für die Sicherheit von Atomkraftwerken, bezogen auf den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, liegt somit bei der Exekutiven.