Änderung des Bundeswahlgesetzes

Mit dem Gesetzentwurf der CDU/CSU und SPD streben die Regierungsfraktionen eine Änderung des Bundeswahlgesetzes an. Damit soll einer Beeinträchtigung der Akzeptanz des Parlaments in der Bevölkerung entgegengewirkt werden.

Mit 362 Stimmen wurde der Gesetzentwurf angenommen. Nur die antragstellenden Regierungsfraktionen stimmten für den Entwurf, alle anderen Fraktionen entschieden sich dagegen.

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Dafür gestimmt
362
Dagegen gestimmt
281
Enthalten
8
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Foto von Alexander UlrichAlexander UlrichDIE LINKE209 - Kaiserslautern Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE165 - Zwickau Nicht beteiligt
Portrait von Matthias W. BirkwaldMatthias W. BirkwaldDIE LINKE94 - Köln II Dagegen gestimmt
Portrait von Diether DehmDiether DehmDIE LINKE43 - Hannover-Land I Dagegen gestimmt
Portrait Dr. André HahnAndré HahnDIE LINKE158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dagegen gestimmt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE71 - Anhalt Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas LutzeThomas LutzeDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Claudia MüllerClaudia MüllerDIE GRÜNEN15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dagegen gestimmt
Filiz PolatFiliz PolatDIE GRÜNEN38 - Osnabrück-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan SchmidtStefan SchmidtDIE GRÜNEN233 - Regensburg Dagegen gestimmt
Luise Amtsberg steht in der Natur und lächelt in die KameraLuise AmtsbergDIE GRÜNEN5 - Kiel Dagegen gestimmt
Portrait von Daniela WagnerDaniela WagnerDIE GRÜNEN186 - Darmstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Anna ChristmannAnna ChristmannDIE GRÜNEN259 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Katrin Göring-EckardtKatrin Göring-EckardtDIE GRÜNEN193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dagegen gestimmt
Foto Dr. Kirsten Kappert-GontherKirsten Kappert-GontherDIE GRÜNEN54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Portrait von Christian KühnChristian KühnDIE GRÜNEN290 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Renate KünastRenate KünastDIE GRÜNEN81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Dagegen gestimmt
Portrait von Beate Müller-GemmekeBeate Müller-GemmekeDIE GRÜNEN289 - Reutlingen Dagegen gestimmt
Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.Tabea RößnerDIE GRÜNEN205 - Mainz Dagegen gestimmt
Portrait von Charlotte Schneidewind-HartnagelCharlotte Schneidewind-HartnagelDIE GRÜNEN276 - Odenwald - Tauber Dagegen gestimmt
Portrait von Lisa BadumLisa BadumDIE GRÜNEN236 - Bamberg Dagegen gestimmt
Beate Walter-RosenheimerBeate Walter-RosenheimerDIE GRÜNEN215 - Fürstenfeldbruck Dagegen gestimmt
Portrait von Ekin DeligözEkin DeligözDIE GRÜNEN255 - Neu-Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Erhard GrundlErhard GrundlDIE GRÜNEN231 - Straubing Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe KekeritzUwe KekeritzDIE GRÜNEN243 - Fürth Dagegen gestimmt

Die Regierungsfraktionen schreiben im Gesetzentwurf, dass von einer weiteren Erhöhung der Sitzanzahl im Deutschen Bundestag ausgegangen werden könne. Um das Parlament nicht an die Grenzen seiner Arbeits- und Handlungsfähigkeit zu bringen und die Akzeptanz des Bundestages in der Bevölkerung nicht zu beeinträchtigen, soll das Bundeswahlgesetz wie folgt geändert werden:

  • Die Anzahl der Wahlkreise soll verringert werden. Tritt das Gesetz in Kraft, werden die Wahlkreise zum 1. Januar 2024 von 299 auf künftig 280 reduziert.
  • Mit dem Ausgleich von Überhangmandaten soll zukünftig erst nach dem dritten Überhangmandat begonnen werden.
  • Ein weiterer Aufwuchs (u.a. durch Anrechnung von Wahlkreismandaten auf Lis-tenmandate der gleichen Partei) in anderen Ländern soll vermieden werden, wobei  eine föderal ausgewogene Verteilung der Bundestagsmandate gewährleistet bleiben soll.
  • Der Deutsche Bundestag soll eine Reformkommission einsetzen, die sich mit den Fragen des Wahlrechts befasst und Empfehlungen dazu erarbeitet.

Mit 362 Stimmen wurde der Gesetzentwurf angenommen. Nur die antragstellenden Regierungsfraktionen stimmten für den Entwurf, alle anderen Fraktionen entschieden sich dagegen.