Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
![]() | Gunther Krichbaum | CDU/CSU | 279 - Pforzheim | Dagegen gestimmt |
![]() | Günter Krings | CDU/CSU | 109 - Mönchengladbach | Nicht beteiligt |
![]() | Oliver Krischer | DIE GRÜNEN | 90 - Düren | Dagegen gestimmt |
![]() | Rüdiger Kruse | CDU/CSU | 20 - Hamburg-Eimsbüttel | Dagegen gestimmt |
![]() | Wolfgang Kubicki | FDP | 3 - Steinburg - Dithmarschen Süd | Dagegen gestimmt |
![]() | Michael Kuffer | CDU/CSU | 219 - München-Süd | Dagegen gestimmt |
![]() | Konstantin Kuhle | FDP | 53 - Göttingen | Dagegen gestimmt |
![]() | Christian Kühn | DIE GRÜNEN | 290 - Tübingen | Dagegen gestimmt |
![]() | Stephan Kühn | DIE GRÜNEN | 160 - Dresden II - Bautzen II | Dagegen gestimmt |
![]() | Roy Kühne | CDU/CSU | 52 - Goslar - Northeim - Osterode | Dagegen gestimmt |
![]() | Alexander Kulitz | FDP | 291 - Ulm | Dagegen gestimmt |
![]() | Renate Künast | DIE GRÜNEN | 81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg | Dagegen gestimmt |
![]() | Markus Kurth | DIE GRÜNEN | 142 - Dortmund I | Nicht beteiligt |
![]() | Christine Lambrecht | SPD | 188 - Bergstraße | Dagegen gestimmt |
![]() | Karl A. Lamers | CDU/CSU | 274 - Heidelberg | Dagegen gestimmt |
![]() | Andreas Lämmel | CDU/CSU | 159 - Dresden I | Nicht beteiligt |
![]() | Katharina Landgraf | CDU/CSU | 154 - Leipzig-Land | Dagegen gestimmt |
![]() | Christian Lange | SPD | 269 - Backnang - Schwäbisch Gmünd | Dagegen gestimmt |
![]() | Ulrich Lange | CDU/CSU | 254 - Donau-Ries | Dagegen gestimmt |
![]() | Silke Launert | CDU/CSU | 237 - Bayreuth | Dagegen gestimmt |
![]() | Karl Lauterbach | SPD | 101 - Leverkusen - Köln IV | Dagegen gestimmt |
![]() | Caren Lay | DIE LINKE | 156 - Bautzen I | Dagegen gestimmt |
![]() | Monika Lazar | DIE GRÜNEN | 153 - Leipzig II | Dagegen gestimmt |
![]() | Ulrich Lechte | FDP | 233 - Regensburg | Dagegen gestimmt |
![]() | Sven Lehmann | DIE GRÜNEN | 94 - Köln II | Dagegen gestimmt |
"Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftwachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern."
Aufgrund dieser Aussage am 16. Mai 2018 erteilte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gemäß §36 der Geschäftsordnung des Bundestages der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel einen Ordnungsruf, da die Abgeordnete damit alle Frauen diskriminieren würde, die ein Kopftuch tragen.
Gemäß §39 der Geschäftsordnung hat Alice Weidel innerhalb eines Tages fristgerecht schriftlich begründeten Einspruch gegen den Ordnungsruf eingelegt. Dieser Einspruch wurde auf die Tagesordnung gesetzt und ohne Aussprache namentlich abgestimmt. Die AfD-Fraktion hatte dazu namentliche Abstimmung beantragt.
Der Einspruch wurde in namentlicher Abstimmung mit 549 zu 85 Stimmen abgelehnt. Die AfD-Fraktion stimmte diesem zu, alle anderen Fraktionen geschlossen dagegen. Die beiden fraktionslosen Abgeordneten enthielten sich bei dieser Abstimmung.
Ein Ordnungsruf kann erteilt werden, wenn die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzt wird. Wurde ein*e Abgeordnete*r dreimal zur Ordnung gerufen und ist beim zweiten Mal auf die Folgen des Ordnungsrufes hingewiesen worden, muss der Bundestagspräsident dem oder der Abgeordneten das Wort entziehen und darf es diesem*r nicht mehr zu diesem Thema in derselben Aussprache erteilen.
Volker Kauder kritisierte Alice Weidel in seiner Rede für scharf. Konkret äußerte er, dass ihre Aussagen nicht dem von ihr und der AfD propagierten christlichem Menschenbild zusammenpasse. Auf "Buh"-Rufe der AfD-Fraktion konterte Kauder, wenn die Fraktion Kritik äußere, müsse sie auch eben diese einstecken können.
Cem Özdemir (Grüne) bezeichnete Weidel im Nachhinein auf Twitter als "rassistisch". Auch Karl Lauterbach (SPD) kritisierte Weidels Aussage auf Twitter.