Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Björn Simon | CDU/CSU | 185 - Offenbach | Dagegen gestimmt | |
Thomas Silberhorn | CDU/CSU | 236 - Bamberg | Nicht beteiligt | |
Martin Sichert | AfD | 244 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Patrick Sensburg | CDU/CSU | 147 - Hochsauerlandkreis | Dagegen gestimmt | |
Reinhold Sendker | CDU/CSU | 130 - Warendorf | Dagegen gestimmt | |
Johannes Selle | CDU/CSU | 191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I | Dagegen gestimmt | |
Thomas Seitz | AfD | 283 - Emmendingen - Lahr | Dafür gestimmt | |
Detlef Seif | CDU/CSU | 92 - Euskirchen - Rhein-Erft-Kreis II | Dagegen gestimmt | |
Matthias Seestern-Pauly | FDP | 38 - Osnabrück-Land | Dagegen gestimmt | |
Torsten Schweiger | CDU/CSU | 74 - Mansfeld | Dagegen gestimmt | |
Rita Schwarzelühr-Sutter | SPD | 288 - Waldshut | Dagegen gestimmt | |
Andreas Schwarz | SPD | 236 - Bamberg | Dagegen gestimmt | |
Stefan Schwartze | SPD | 133 - Herford - Minden-Lübbecke II | Dagegen gestimmt | |
Frank Schwabe | SPD | 121 - Recklinghausen I | Dagegen gestimmt | |
Armin Schuster | CDU/CSU | 282 - Lörrach - Müllheim | Dagegen gestimmt | |
Uwe Schummer | CDU/CSU | 111 - Viersen | Dagegen gestimmt | |
Klaus-Peter Schulze | CDU/CSU | 64 - Cottbus - Spree-Neiße | Dagegen gestimmt | |
Kordula Schulz-Asche | DIE GRÜNEN | 181 - Main-Taunus | Dagegen gestimmt | |
Jimmy Schulz | FDP | 221 - München-Land | Nicht beteiligt | |
Martin Schulz | SPD | Dagegen gestimmt | ||
Uwe Schulz | AfD | 173 - Gießen | Dafür gestimmt | |
Swen Schulz | SPD | 78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord | Dagegen gestimmt | |
Ursula Schulte | SPD | 126 - Borken II | Dagegen gestimmt | |
Manja Schüle | SPD | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dagegen gestimmt | |
Michael Schrodi | SPD | 215 - Fürstenfeldbruck | Dagegen gestimmt |
"Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftwachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern."
Aufgrund dieser Aussage am 16. Mai 2018 erteilte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gemäß §36 der Geschäftsordnung des Bundestages der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel einen Ordnungsruf, da die Abgeordnete damit alle Frauen diskriminieren würde, die ein Kopftuch tragen.
Gemäß §39 der Geschäftsordnung hat Alice Weidel innerhalb eines Tages fristgerecht schriftlich begründeten Einspruch gegen den Ordnungsruf eingelegt. Dieser Einspruch wurde auf die Tagesordnung gesetzt und ohne Aussprache namentlich abgestimmt. Die AfD-Fraktion hatte dazu namentliche Abstimmung beantragt.
Der Einspruch wurde in namentlicher Abstimmung mit 549 zu 85 Stimmen abgelehnt. Die AfD-Fraktion stimmte diesem zu, alle anderen Fraktionen geschlossen dagegen. Die beiden fraktionslosen Abgeordneten enthielten sich bei dieser Abstimmung.
Ein Ordnungsruf kann erteilt werden, wenn die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzt wird. Wurde ein*e Abgeordnete*r dreimal zur Ordnung gerufen und ist beim zweiten Mal auf die Folgen des Ordnungsrufes hingewiesen worden, muss der Bundestagspräsident dem oder der Abgeordneten das Wort entziehen und darf es diesem*r nicht mehr zu diesem Thema in derselben Aussprache erteilen.
Volker Kauder kritisierte Alice Weidel in seiner Rede für scharf. Konkret äußerte er, dass ihre Aussagen nicht dem von ihr und der AfD propagierten christlichem Menschenbild zusammenpasse. Auf "Buh"-Rufe der AfD-Fraktion konterte Kauder, wenn die Fraktion Kritik äußere, müsse sie auch eben diese einstecken können.
Cem Özdemir (Grüne) bezeichnete Weidel im Nachhinein auf Twitter als "rassistisch". Auch Karl Lauterbach (SPD) kritisierte Weidels Aussage auf Twitter.