Einspruch gegen den an Alice Weidel erteilten Ordnungsruf

Der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat Alice Weidel gemäß §36 der Geschäftsordnung des Bundestages einen Ordnungsruf erteilt. Alice Weidels Einspruch wurde in namentlicher Abstimmung mit 549 zu 85 Stimmen abgelehnt. Die AfD-Fraktion stimmte diesem zu, alle anderen Fraktionen geschlossen dagegen. Die beiden fraktionslosen Abgeordneten enthielten sich bei dieser Abstimmung.

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Dafür gestimmt
85
Dagegen gestimmt
549
Enthalten
2
Nicht beteiligt
73
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Michael GroßMichael GroßSPD122 - Recklinghausen II Dagegen gestimmt
Portrait von Michael Grosse-BrömerMichael Grosse-BrömerCDU/CSU36 - Harburg Dagegen gestimmt
Portrait von Astrid GrotelüschenAstrid GrotelüschenCDU/CSU28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Uli GrötschUli GrötschSPD235 - Weiden Dagegen gestimmt
Portrait von Markus GrübelMarkus GrübelCDU/CSU261 - Esslingen Dagegen gestimmt
Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegeltManfred GrundCDU/CSU189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis Dagegen gestimmt
Portrait von Erhard GrundlErhard GrundlDIE GRÜNEN231 - Straubing Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver GrundmannOliver GrundmannCDU/CSU30 - Stade I - Rotenburg II Dagegen gestimmt
Portrait von Monika GrüttersMonika GrüttersCDU/CSU85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dagegen gestimmt
Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist hier zu sehen.Fritz GüntzlerCDU/CSU53 - Göttingen Dagegen gestimmt
Portrait von Olav GuttingOlav GuttingCDU/CSU278 - Bruchsal - Schwetzingen Dagegen gestimmt
Portrait von Gregor GysiGregor GysiDIE LINKE84 - Berlin-Treptow-Köpenick Nicht beteiligt
Portrait von Christian HaaseChristian HaaseCDU/CSU136 - Höxter - Lippe II Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas HackerThomas HackerFDP237 - Bayreuth Dagegen gestimmt
Portrait von Bettina HagedornBettina HagedornSPD9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Rita Hagl-KehlRita Hagl-KehlSPD227 - Deggendorf Nicht beteiligt
Portrait von Florian HahnFlorian HahnCDU/CSU221 - München-Land Dagegen gestimmt
Portrait Dr. André HahnAndré HahnDIE LINKE158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dagegen gestimmt
Portrait von Anja HajdukAnja HajdukDIE GRÜNEN21 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Metin HakverdiMetin HakverdiSPD23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg Nicht beteiligt
Portrait von Armin Paul HampelArmin Paul HampelAfD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dafür gestimmt
Portrait von Heike HänselHeike HänselDIE LINKE290 - Tübingen Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan HarbarthStephan HarbarthCDU/CSU277 - Rhein-Neckar Dagegen gestimmt
Mariana Harder-KühnelMariana Harder-KühnelAfD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dafür gestimmt
Porträt Jürgen HardtJürgen HardtCDU/CSU103 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II Dagegen gestimmt
Foto Plenarsaal Deutscher Bundestag

"Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftwachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern."
Aufgrund dieser Aussage am 16. Mai 2018 erteilte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gemäß §36 der Geschäftsordnung des Bundestages der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel einen Ordnungsruf, da die Abgeordnete damit alle Frauen diskriminieren würde, die ein Kopftuch tragen.
Gemäß §39 der Geschäftsordnung hat Alice Weidel innerhalb eines Tages fristgerecht schriftlich begründeten Einspruch gegen den Ordnungsruf eingelegt. Dieser Einspruch wurde auf die Tagesordnung gesetzt und ohne Aussprache namentlich abgestimmt. Die AfD-Fraktion hatte dazu namentliche Abstimmung beantragt.

Der Einspruch wurde in namentlicher Abstimmung mit 549 zu 85 Stimmen abgelehnt. Die AfD-Fraktion stimmte diesem zu, alle anderen Fraktionen geschlossen dagegen. Die beiden fraktionslosen Abgeordneten enthielten sich bei dieser Abstimmung.

Ein Ordnungsruf kann erteilt werden, wenn die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzt wird. Wurde ein*e Abgeordnete*r dreimal zur Ordnung gerufen und ist beim zweiten Mal auf die Folgen des Ordnungsrufes hingewiesen worden, muss der Bundestagspräsident dem oder der Abgeordneten das Wort entziehen und darf es diesem*r nicht mehr zu diesem Thema in derselben Aussprache erteilen.

Volker Kauder kritisierte Alice Weidel in seiner Rede für scharf. Konkret äußerte er, dass ihre Aussagen nicht dem von ihr und der AfD propagierten christlichem Menschenbild zusammenpasse. Auf "Buh"-Rufe der AfD-Fraktion konterte Kauder, wenn die Fraktion Kritik äußere, müsse sie auch eben diese einstecken können.

Cem Özdemir (Grüne) bezeichnete Weidel im Nachhinein auf Twitter als "rassistisch". Auch Karl Lauterbach (SPD) kritisierte Weidels Aussage auf Twitter.