Einspruch gegen den an Alice Weidel erteilten Ordnungsruf

Der Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat Alice Weidel gemäß §36 der Geschäftsordnung des Bundestages einen Ordnungsruf erteilt. Alice Weidels Einspruch wurde in namentlicher Abstimmung mit 549 zu 85 Stimmen abgelehnt. Die AfD-Fraktion stimmte diesem zu, alle anderen Fraktionen geschlossen dagegen. Die beiden fraktionslosen Abgeordneten enthielten sich bei dieser Abstimmung.

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Dafür gestimmt
85
Dagegen gestimmt
549
Enthalten
2
Nicht beteiligt
73
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Foto Dr. Kirsten Kappert-GontherKirsten Kappert-GontherDIE GRÜNEN54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Ralf KapschackRalf KapschackSPD139 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Alois KarlAlois KarlCDU/CSU232 - Amberg Dagegen gestimmt
Portrait von Anja KarliczekAnja KarliczekCDU/CSU128 - Steinfurt III Dagegen gestimmt
Portrait von Torbjörn KartesTorbjörn KartesCDU/CSU207 - Ludwigshafen/Frankenthal Dagegen gestimmt
Portrait von Kerstin KassnerKerstin KassnerDIE LINKE15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dagegen gestimmt
Gabriele Katzmarek, MdBGabriele KatzmarekSPD273 - Rastatt Dagegen gestimmt
Portrait von Volker KauderVolker KauderCDU/CSU285 - Rottweil - Tuttlingen Dagegen gestimmt
Portrait von Stefan KaufmannStefan KaufmannCDU/CSU258 - Stuttgart I Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe KekeritzUwe KekeritzDIE GRÜNEN243 - Fürth Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich KelberUlrich KelberSPD96 - Bonn Dagegen gestimmt
Portrait von Ronja KemmerRonja KemmerCDU/CSU291 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas KemmerichThomas KemmerichFDP193 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dagegen gestimmt
Dr. Achim Kessler - Mitglied des BundestagesAchim KesslerDIE LINKE182 - Frankfurt am Main I Dagegen gestimmt
Portrait von Jens KestnerJens KestnerAfD52 - Goslar - Northeim - Osterode Dafür gestimmt
Portrait von Katja KeulKatja KeulDIE GRÜNEN40 - Nienburg II - Schaumburg Dagegen gestimmt
Stefan Keuter, MdBStefan KeuterAfD120 - Essen III Dafür gestimmt
Portrait von Roderich KiesewetterRoderich KiesewetterCDU/CSU270 - Aalen - Heidenheim Dagegen gestimmt
Michael Kießling MdB_Quelle Oliver GrünerMichael KießlingCDU/CSU224 - Starnberg - Landsberg am Lech Dagegen gestimmt
Portrait von Sven-Christian KindlerSven-Christian KindlerDIE GRÜNEN42 - Stadt Hannover II Dagegen gestimmt
Portrait von Georg KippelsGeorg KippelsCDU/CSU91 - Rhein-Erft-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Katja KippingKatja KippingDIE LINKE159 - Dresden I Dagegen gestimmt
Cansel KiziltepeCansel KiziltepeSPD83 - Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg - Prenzlauer Berg Ost Dagegen gestimmt
Arno Klare MdBArno KlareSPD118 - Mülheim - Essen I Dagegen gestimmt
Portrait von Karsten KleinKarsten KleinFDP247 - Aschaffenburg Dagegen gestimmt
Foto Plenarsaal Deutscher Bundestag

"Burkas, Kopftuchmädchen und alimentierte Messermänner und sonstige Taugenichtse werden unseren Wohlstand, das Wirtschaftwachstum und vor allem den Sozialstaat nicht sichern."
Aufgrund dieser Aussage am 16. Mai 2018 erteilte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble gemäß §36 der Geschäftsordnung des Bundestages der AfD-Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel einen Ordnungsruf, da die Abgeordnete damit alle Frauen diskriminieren würde, die ein Kopftuch tragen.
Gemäß §39 der Geschäftsordnung hat Alice Weidel innerhalb eines Tages fristgerecht schriftlich begründeten Einspruch gegen den Ordnungsruf eingelegt. Dieser Einspruch wurde auf die Tagesordnung gesetzt und ohne Aussprache namentlich abgestimmt. Die AfD-Fraktion hatte dazu namentliche Abstimmung beantragt.

Der Einspruch wurde in namentlicher Abstimmung mit 549 zu 85 Stimmen abgelehnt. Die AfD-Fraktion stimmte diesem zu, alle anderen Fraktionen geschlossen dagegen. Die beiden fraktionslosen Abgeordneten enthielten sich bei dieser Abstimmung.

Ein Ordnungsruf kann erteilt werden, wenn die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzt wird. Wurde ein*e Abgeordnete*r dreimal zur Ordnung gerufen und ist beim zweiten Mal auf die Folgen des Ordnungsrufes hingewiesen worden, muss der Bundestagspräsident dem oder der Abgeordneten das Wort entziehen und darf es diesem*r nicht mehr zu diesem Thema in derselben Aussprache erteilen.

Volker Kauder kritisierte Alice Weidel in seiner Rede für scharf. Konkret äußerte er, dass ihre Aussagen nicht dem von ihr und der AfD propagierten christlichem Menschenbild zusammenpasse. Auf "Buh"-Rufe der AfD-Fraktion konterte Kauder, wenn die Fraktion Kritik äußere, müsse sie auch eben diese einstecken können.

Cem Özdemir (Grüne) bezeichnete Weidel im Nachhinein auf Twitter als "rassistisch". Auch Karl Lauterbach (SPD) kritisierte Weidels Aussage auf Twitter.