Erhöhung der Luftverkehrssteuer

Der Gesetzentwurf von Bundesregierung und Koalitionsfraktionen fordert den Bundestag auf, im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 die Luftverkehrsteuer zum 1. April 2020 zu erhöhen.

Mit der Zustimmung der Regierungsfraktionen wurde der Antrag angenommen. Die Miglieder der Oppositionsfraktionen stimmten mehrheitlich gegen den Entwurf. Die Linksfraktion enthielt sich ihrer Stimme.

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Dafür gestimmt
356
Dagegen gestimmt
200
Enthalten
55
Nicht beteiligt
97
Abstimmungsverhalten von insgesamt 708 Abgeordneten.

Der von den Regierungsfraktionen eingebrachte Gesetzesentwurf sieht eine höhere Versteuerung des Flugverkehrs vor. Hintergrund und Ziel des Gesetzesentwurfes sei es, die besondere Klima- und Umweltschädlichkeit des Luftverkehrs steuerlich zu bepreisen. Die Steueränderung betreffe alle Luftverkehrsunternehmen; auch mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeiter:innen seien davon betroffen. Die Steuer könne auf die Flugpreise aufgeschlagen werden und somit direkt an den Fluggast weitergegeben werden. Hinsichtlich der sogenannten Billigflüge könne die Steuer einen "erheblichen Anteil des Gesamtflugpreises ausmachen", sodass eine Minderung des Passagieraufkommens, Ausweichen auf andere Verkehrsmittel und ein Rückgang der "Gesamtanzahl der Flugbewegungen" erwartet werde.

Die dadurch entstehenden Steuereinnahmen des Bundes von zusätzlich ca. 700 Mio. Euro jährlich sollen zusätzlich "auch zur Finanzierung der steigenden Ausgaben zur Bekämpfung des Klimawandels und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen" beitragen.

Mit der Zustimmung der Regierungsfraktionen wurde der Antrag angenommen. Lediglich Christoph de Vries, Hans-Jürgen Irmer, Björn Simon und Arnold Vaatz von der CDU/CSU-Fraktion votierten, genau wie die Fraktionen der AfD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und die anwesenden fraktionslosen Abgeordneten Marco Bülow und Mario Mieruch gegen den Antrag.


Andreas Jung (CDU/CSU) sieht die Maßnahmen als eine wichtige Reaktion auf die Forderungen vieler Menschen, der Wirtschaft und der Wissenschaft. Damit mache man deutlich, dass man handle und Ernst nehme was die Wissenschaft sagt.

Für seinen Koalitionspartner Bernhard Daldrup (SPD) sei die Erhöhung der Luftverkehrssteuer im Rahmen des Klimaschutzes vernünftig und richtig. Er appelliere aber auch, dass man die Menschen nicht überfordern dürfe und Klimaschutzmaßnahmen nicht auf dem "Rücken der breiten Schichten" ausgetragen werden dürfen.

Für Andreas Bleck (AfD) von der AfD ist klar, dass eine Kostenverlagerung auf die Bürger:innen mit dem Klimaschutzabkommen bereits geschehe. So verteuere die CO2--Bepreisung sowie die Erhöhung der Luftverkehrssteuer die Mobilität ohne das es Alternativen gäbe. Dies befinde er als Ungerecht.

Katja Hessel (FDP) kritisiert, dass aus der Annahme heraus, dass das Fliegen teurer und das Bahnfahren billiger werden müsse, die Luftverkehrssteuer erhöht werde. Die Bundesregierung wisse nicht, zu welchen Verlagerungseffekten zwischen Bahn- und Flugverkehr die Erhöhung führe. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Der Redner der Linksfraktion, Lorenz Gösta Beutin, wirft der Großen Koalition Ignoranz vor. Man wisse, dass das Klimapaket nicht ausreiche, um die Klimaziele 2030 zu erreichen aber man tue trotzdem nichts, um Maßnahmen zu treffen, die eine Erreichung der Ziele zur Folge hätten.

Anton Hofreiter (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) ist der Auffassung, die große Koalition habe "zu wesentlichen Teilen der Gesellschaft und zur Realität" den Kontakt verloren. Die Maßnahmen die man hier beschließe seien ungenügend oder sogar kontraproduktiv.

 

Anmerkung der Redaktion: Wir haben uns anfänglich dagegen entschieden die Begründungen der Fraktionen mitzuveröffentlichen, da die zur namentlichen Abstimmung geführte Debatte (Tagesordnungspunkt 25a-j) mehrere Maßnahmen umfasste, welche im Rahmen des Klimagesetzes der Bundesregierung verabschiedet wurden. Dies hat zur Folge, dass nicht jede Fraktion eine Begründung zu ihrer Stimmabgabe über die Einführung des Gesetzes zur Erhöhung der Luftverkehrssteuer abgegeben hat. Auf Ihren Wunsch hin haben wir uns nun dafür entschieden die Debatte, mit einer entsprechenden Anmerkung, mitzuveröffentlichen.