Gezielte Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine "gezielte und gesteuerte Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt" vor. Ausländer*innen aus Nicht-EU-Staaten, welche eine anerkannte Qualifikation wie ein Hochschulstudium bzw. eine qualifizierte Berufsausbildung vorweisen können, sollen demnächst in den passenden Berufen arbeiten können. 

Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen. Alle anderen Fraktionen stimmten geschlossen dagegen.

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Dafür gestimmt
369
Dagegen gestimmt
257
Enthalten
0
Nicht beteiligt
83
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Emmi ZeulnerEmmi ZeulnerCDU/CSU240 - Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard ZickenheinerGerhard ZickenheinerDIE GRÜNEN282 - Lörrach - Müllheim Dagegen gestimmt
Portrait von Dagmar ZieglerDagmar ZieglerSPD56 - Prignitz - Ostprignitz-Ruppin - Havelland I Dafür gestimmt
Portrait von Paul ZiemiakPaul ZiemiakCDU/CSU141 - Herne - Bochum II Nicht beteiligt
Portrait von Stefan ZierkeStefan ZierkeSPD57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Matthias ZimmerMatthias ZimmerCDU/CSU182 - Frankfurt am Main I Dafür gestimmt
Portrait von Jens ZimmermannJens ZimmermannSPD187 - Odenwald Dafür gestimmt
Pia Zimmermann, MdBPia ZimmermannDIE LINKE51 - Helmstedt - Wolfsburg Nicht beteiligt
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE165 - Zwickau Dagegen gestimmt

Die Bundesagentur für Arbeit war bisher dazu verpflichtet eine Arbeitsmarktprüfung durchzuführen, sobald ausländische Fachkräfte aus Nicht-EU Staaten beschäftigt werden sollten. Teil dieser Arbeitsmarktprüfung bestand aus einer sogenannten Vorrangsprüfung. Dabei untersuchte die Bundesagentur für Arbeit, ob "bevorrechtigte" Arbeitnehmer*innen ebenfalls für die Stelle in Frage kämen. Bevorrechtigt waren Bewerber*innen aus dem Inland sowie aus der EU. Auf die Vorrangprüfung, ob nicht auch ein*e Deutsche*r oder ein*e EU-Bürger*in für eine Stelle infrage käme, soll im Grundsatz verzichtet werden. Allerdings soll die Möglichkeit bestehen bleiben die Vorrangprüfung wieder einzuführen, sofern Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt festgestellt werden. Ausländische Fachkräfte, die außerhalb der EU kommen, sollen zudem eine Aufenthaltserlaubnis für eine Zeitspanne von maximal sechs Monaten erhalten können, um sich bei angemessenen Deutschkenntnissen einen ihrer vorgesehenen Qualifikation, passenden Arbeitsplatz finden zu können.


Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der fraktionslosen Abgeordneten wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen. Alle anderen Fraktionen stimmten geschlossen dagegen.


Horst Seehofer (CDU/CSU) bezeichnet das Fachkräfteeinwanderungsgesetz als eines der wichtigsten und notwendigsten. Seine einzige Sorge sei, dass das Gesetz in der Praxis Wirkung entfalte, darauf wolle er sich konzentrieren.

Dr. André Hahn (Die Linke) betitelt den Gesetzentwurf als eine "große Mogelpackung". Der Entwurf bediene einseitig die Interessen von Wirtschaftsverbänden und Unternehmen und orientiere sich weder am Gemeinwohl, noch habe er die Interessenlage von Migrantinnen und Migranten im Blick.