Mehr Länderkompetenz bezüglich der Grundsteuer

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen räumt den Ländern die Befugnis zu abweichenden landesrechtlichen Regelungen bezüglich der Grundsteuer ein. Hierfür ist eine Grundgesetzänderung notwendig. Mit Ja-Stimmen der Regierungsfraktionen sowie der FDP- und Grünen-Fraktion wurde der Antrag angenommen. Der Großteil der Linksfraktion sowie die AfD-Fraktion stimmte gegen den Antrag.

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Dafür gestimmt
495
Dagegen gestimmt
139
Enthalten
10
Nicht beteiligt
64
Abstimmungsverhalten von insgesamt 708 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Michael Grosse-BrömerMichael Grosse-BrömerCDU/CSU36 - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Astrid GrotelüschenAstrid GrotelüschenCDU/CSU28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Uli GrötschUli GrötschSPD235 - Weiden Dafür gestimmt
Portrait von Markus GrübelMarkus GrübelCDU/CSU261 - Esslingen Dafür gestimmt
Manfred Grund, Porträt zur Bundestagswahl-Kampagne 2021 vor dem Marie-Elisabeth-Lüders-Haus im Regierungsviertel, in dem sich der Reichstag spiegeltManfred GrundCDU/CSU189 - Eichsfeld – Nordhausen – Kyffhäuserkreis Dafür gestimmt
Portrait von Erhard GrundlErhard GrundlDIE GRÜNEN231 - Straubing Dafür gestimmt
Portrait von Oliver GrundmannOliver GrundmannCDU/CSU30 - Stade I - Rotenburg II Dafür gestimmt
Portrait von Monika GrüttersMonika GrüttersCDU/CSU85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dafür gestimmt
Der Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler ist hier zu sehen.Fritz GüntzlerCDU/CSU53 - Göttingen Dafür gestimmt
Portrait von Olav GuttingOlav GuttingCDU/CSU278 - Bruchsal - Schwetzingen Dafür gestimmt
Portrait von Gregor GysiGregor GysiDIE LINKE84 - Berlin-Treptow-Köpenick Dagegen gestimmt
Portrait von Christian HaaseChristian HaaseCDU/CSU136 - Höxter - Lippe II Dafür gestimmt
Portrait von Thomas HackerThomas HackerFDP237 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Bettina HagedornBettina HagedornSPD9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Rita Hagl-KehlRita Hagl-KehlSPD227 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait Dr. André HahnAndré HahnDIE LINKE158 - Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Dagegen gestimmt
Portrait von Florian HahnFlorian HahnCDU/CSU221 - München-Land Dafür gestimmt
Portrait von Anja HajdukAnja HajdukDIE GRÜNEN21 - Hamburg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Metin HakverdiMetin HakverdiSPD23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg Nicht beteiligt
Portrait von Armin Paul HampelArmin Paul HampelAfD46 - Hameln-Pyrmont - Holzminden Dagegen gestimmt
Portrait von Heike HänselHeike HänselDIE LINKE290 - Tübingen Dagegen gestimmt
Mariana Harder-KühnelMariana Harder-KühnelAfD175 - Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten Dagegen gestimmt
Porträt Jürgen HardtJürgen HardtCDU/CSU103 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian HartmannSebastian HartmannSPD97 - Rhein-Sieg-Kreis I Nicht beteiligt
Portrait von Verena HartmannVerena HartmannAfD Dagegen gestimmt

Mit dem Entwurf der Regierungsfraktionen wird das Grundgesetz dahingehend geändert, dass die Länder eine Anweisungsbefugnis hinsichtlich der Grundsteuer erteilt bekommen. Den Ländern wird es damit ermöglicht, eine Alternative zum Modell des Bundes mit eigenen Regelungen zu beschließen. Durch die Neuerung können Kommunen individuelle Hebesätze für Hausbesitzer und Mieter festlegen.

Anlass für den Entwurf ist ein Urteil vom 10. April 2018 des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Form wegen veralteter Berechnungsgrundlagen für grundgesetzwidrig erklärt hatte. Grundlage hierfür war, dass die Werte im Westen aus dem Jahr 1964  stammen und im Osten sogar aus den 1930er-Jahren.

Eine Änderung des Grundgesetzes musste hierzu in Artikel 72 Absatz 3 erfolgen. Hier wird dem Absatz 3 der 7. Punkt "die Grundsteuer." Hinzugefügt. Dieser lautet nun nach der Änderung: "Hat der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht, können die Länder durch Gesetz hiervon abweichende Regelungen treffen über: (...) 7. Die Grundsteuer". Zusätzlich wurde dem Artikel 105 Absatz 2 der folgende Satz vorangestellt: "Der Bund hat die konkurrierende Gesetzgebung über die Grundsteuer". Konkurrierende Gesetzgebung heißt, dass der Bund zusätzlich auch ein Gesetzgebungsrecht hat, in diesem Fall über die Grundsteuer: Sollte der Bund von diesem Recht Gebrauch machen, entfiele die Kompetenz der Länder in diesem Bereich. Außerdem wurde mit einem Zusatz zu Artikel 125b Absatz 3 festgelegt, dass das "abweichende Landesrecht der Erhebung der Grundsteuer frühestens für Zeiträume ab dem 1. Januar 2025" angewandt werden darf.

Abstimmungen zu Grundgesetzänderungen benötigen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, die mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und einer Stimme von Sören Pellmann aus der Linksfraktion erreicht wurde. Alle anwesenden AfD-Abgeordneten sowie die meisten der anwesenden Mitglieder der Fraktion DIE LINKE stimmten gegen den Antrag. Enthaltungen gab es von einigen Abgeordneten der Linksfraktion, darunter der Fraktionsvorsitzende Dietmar Bartsch sowie von Johannes Röring (CDU/CSU) und dem fraktionslosen Abgeordneten Marco Bülow.


Antrag der Linksfraktion

Eine zusätzliche Beschlussempfehlung zu einem Antrag der Fraktion DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, das Anliegen des Bundesverfassungsgericht zu befolgen und zusätzlich die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter:innen in der Betriebskostenverodnung zu streichen. Diese wurde mit Gegenstimmen der Regierungsfraktionen sowie FDP und AfD mehrheitlich abgelehnt.


Anmerkung der Redaktion: Der Bundestagsabgeordnete Burkhard Lischka legte am 17.10.2019 Tag sein Mandat nieder. Daher haben an der heutigen Abstimmung lediglich 708 Mitglieder teilgenommen.