Nachtragshaushalt 2020: Corona Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

Mit dem Gesetzesentwurf fordern die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD die nachträgliche Erhöhung des Haushaltes für das Jahr 2020 auf 509,3 Milliarden Euro (vorher 362 Milliarden Euro) von der Bundesregierung. Mit dem Paket sollen die negativen Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft abgefedert werden.

Die Regierungsfraktionen stimmten geschlossen für den zweiten Nachtragshaushalt. Gegen den Antrag votierte die FDP- und AfD-Fraktion. Die Grünen- und Linksfraktion enthielt sich zum größten Teil ihrer Stimme. Damit wurde der zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 angenommen.

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Dafür gestimmt
388
Dagegen gestimmt
173
Enthalten
119
Nicht beteiligt
29
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Christian KühnChristian KühnDIE GRÜNEN290 - Tübingen Enthalten
Portrait von Renate KünastRenate KünastDIE GRÜNEN81 - Berlin-Tempelhof-Schöneberg Enthalten
Portrait von Markus KurthMarkus KurthDIE GRÜNEN142 - Dortmund I Enthalten
Portrait von Monika LazarMonika LazarDIE GRÜNEN153 - Leipzig II Enthalten
Portrait von Sven LehmannSven LehmannDIE GRÜNEN94 - Köln II Enthalten
Portrait von Steffi LemkeSteffi LemkeDIE GRÜNEN70 - Dessau - Wittenberg Enthalten
Portrait von Tobias LindnerTobias LindnerDIE GRÜNEN211 - Südpfalz Enthalten
Irene MihalicIrene MihalicDIE GRÜNEN123 - Gelsenkirchen Enthalten
Portrait von Claudia MüllerClaudia MüllerDIE GRÜNEN15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Enthalten
Portrait von Beate Müller-GemmekeBeate Müller-GemmekeDIE GRÜNEN289 - Reutlingen Enthalten
Portrait von Ingrid NestleIngrid NestleDIE GRÜNEN3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Enthalten
Portrait von Konstantin von NotzKonstantin von NotzDIE GRÜNEN10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Enthalten
Portrait von Friedrich OstendorffFriedrich OstendorffDIE GRÜNEN127 - Coesfeld - Steinfurt II Enthalten
Portrait von Cem ÖzdemirCem ÖzdemirDIE GRÜNEN258 - Stuttgart I Enthalten
Portrait von Lisa PausLisa PausDIE GRÜNEN80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Enthalten
Filiz PolatFiliz PolatDIE GRÜNEN38 - Osnabrück-Land Enthalten
Das Foto zeigt eine Portraitaufnahme von Tabea Rößner vom Juni 2021.Tabea RößnerDIE GRÜNEN205 - Mainz Enthalten
Portrait von Claudia RothClaudia RothDIE GRÜNEN252 - Augsburg-Stadt Enthalten
Portrait von Manuela RottmannManuela RottmannDIE GRÜNEN248 - Bad Kissingen Enthalten
Portrait von Corinna RüfferCorinna RüfferDIE GRÜNEN203 - Trier Enthalten
Portrait von Manuel SarrazinManuel SarrazinDIE GRÜNEN23 - Hamburg-Bergedorf - Harburg Enthalten
Ulle Schauws steht vor einem grauen Hintergrund. Sie trägt ein blaues Jackett, hat kurze weiße Haare und eine Brille. Sie lächelt freundlich.Ulle SchauwsDIE GRÜNEN114 - Krefeld II - Wesel II Enthalten
Portrait von Frithjof SchmidtFrithjof SchmidtDIE GRÜNEN140 - Bochum I Enthalten
Portrait von Stefan SchmidtStefan SchmidtDIE GRÜNEN233 - Regensburg Enthalten
Portrait von Charlotte Schneidewind-HartnagelCharlotte Schneidewind-HartnagelDIE GRÜNEN276 - Odenwald - Tauber Enthalten

Der von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzesentwurf fordert von der Bundesregierung, eine nachträgliche Erhöhung des Haushaltes auf 509,3 Milliarden Euro. Damit sollen die Mittel für das Jahr 2020 um 147 Milliarden Euro erhöht werden.

Mit dem erhöhten Nachtragshaushalt soll insbesondere den, durch die Corona-Pandemie verursachten, negativen Folgen auf die Wirtschaft und Gesellschaft entgegenwirkt werden. Ziel sei es laut Antrag, die Wirtschaft auf einen "nachhaltigen Wachstumspfad zu führen, der Arbeitsplätze und Wohlstand sichert". Dass Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket solle nicht nur als eine Reaktion auf die direkten Folgen der Pandemie wirksam werden, sondern auch als ein aktiver Modernisierungsschub. So werden die Mehrausgaben insbesondere für Investitionen in Digitalisierung, neue Klimatechnologien und für internationales Engagement ausgegeben. Gleichermaßen soll die Konjunktur gestärkt, Arbeitsplätze erhalten und wirtschaftliche und soziale Härten abgefedert werden. Das Paket schaffe hierfür die "finanziellen Ermächtigungen zur schnellen Umsetzung" der entsprechenden Pläne.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, das Geld unter anderem wie folgt zu investieren:

  • zwei Milliarden für den Ausbau von Ganztagsschulen, Ganztagsbetreuung und Kindertagesbetreuung
  • drei Milliarden Euro für vorgezogene Investitionen
  • 250 Millionen Euro zur Unterstützung regionaler Wirtschtafsstrukturen
  • 25 Milliarden Euro zur Unterstützung und Existenzsicherung kleiner und mittelständischer Unternehmen
  • 26 Milliarden Euro zur Finanzierung von Zukunfstinvestitionen im Rahmen des Energie- und Klimafonds

Zusätzlich zu den Ausgaben rechnet der Gesetzesentwurf durch die Absenkung der Mehrwertsteuer und den steuerlich finanzierten Kinderbonus mit Mindereinnahmen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro, sowie mit sieben Milliarden Euro Steuerausfällen. Die, durch die Aufhebung der Schuldenbremse möglich gewordene, Option des Bundes Kredite aufzunehmen, soll ebenfalls angepasst werden. So soll der Bund in diesem Jahr Kredite in Höhe von rund 218,5 Milliarden Euro (zuvor 156 Milliarden) aufnehmen. In einem Artikel auf der Seite des Bundestages zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf, werden die genauen Veränderungen aufgeführt.

Die Regierungsfraktionen stimmten geschlossen für den zweiten Nachtragshaushalt. Gegen den Antrag votierte die FDP- und AfD-Fraktion. Die Grünen- und Linksfraktion enthielt sich zum größten Teil ihrer Stimme. Damit wurde der zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 angenommen. Annalena Baerbock (GRÜNE) und Maria Klein-Schmeink (GRÜNE) stimmten, anders als der Rest ihrer Fraktion, für den Antrag. Auch in der Linksfraktion kam es zu abweichendem Abstimmungsverhalten. Heike Hänsel (LINKE), Ulla Jelpke (LINKE) und Sevim Dagdelen (LINKE) votierten, genau wie die vier anwesenden fraktionslosen Abgeordneten, gegen den Antrag.

Änderungsantrag der AfD

Ebenfalls namentlich abgestimmt wurde über einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, den zweiten Nachtragshaushalt anzupassen und festzustellen, dass " eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite, welche die empfindlichen Einschränkungen von Grundrechten sowie des wirtschaftlichen Lebens gerechtfertigt hätten (...) zu keinem Zeitpunkt" bestanden habe.

Die, für den Nachtragshaushalt nötige, Aufhebung der Schuldenbremse, ist nach Artikel 115 (2) Satz 6 des Grundgesetzes nur "im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen" möglich. Diese Voraussetzungen seien mit der COVID-19-Pandemie nicht gegeben und der vorgelegte Nachtragshaushalt somit laut Antrag der AfD-Fraktion "verfassungswidrig". Des Weiteren fordert der Antrag eine Beendigung aller verordneten Beschränkungen des wirtschaftlichen Lebens und eine Ende der gezielten "Verbreitung von Angst und Sorge seitens der Bundesregierung". Die vorgesehenen Maßnahmen bezeichnet die Fraktion als "ideologiebeladen" und fordert stattdessen in ihrem Antrag anhaltendene steuerliche Erleichterungen um die Wirtschaft "nachhaltig anzukurbeln". Die Kosten sollen hierbei durch die Auflösung der Asylrücklagen bezahlt werden.

Der Antrag wurde mit den Nein-Stimmen der CDU-/CSU-, FDP-, Grünen-, SPD- und Linksfraktion abgelehnt. Lediglich die antragsstellende AfD-Fraktion votierte für den Antrag. Die drei fraktionslosen Abgeordneten Verena Hartmann, Lars Hermann und Frauke Petry enthielten sich ihrer Stimme.