Nachtragshaushalt 2020: Corona Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket

Mit dem Gesetzesentwurf fordern die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD die nachträgliche Erhöhung des Haushaltes für das Jahr 2020 auf 509,3 Milliarden Euro (vorher 362 Milliarden Euro) von der Bundesregierung. Mit dem Paket sollen die negativen Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft abgefedert werden.

Die Regierungsfraktionen stimmten geschlossen für den zweiten Nachtragshaushalt. Gegen den Antrag votierte die FDP- und AfD-Fraktion. Die Grünen- und Linksfraktion enthielt sich zum größten Teil ihrer Stimme. Damit wurde der zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 angenommen.

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Dafür gestimmt
388
Dagegen gestimmt
173
Enthalten
119
Nicht beteiligt
29
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Ute VogtUte VogtSPD258 - Stuttgart I Dafür gestimmt
Portrait von Marja-Liisa VöllersMarja-Liisa VöllersSPD40 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Portrait von Michael von AbercronMichael von AbercronCDU/CSU7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Georg von der MarwitzHans-Georg von der MarwitzCDU/CSU59 - Märkisch-Oderland - Barnim II Dafür gestimmt
Portrait von Wilhelm von GottbergWilhelm von GottbergAfD Dagegen gestimmt
Ottmar von Holtz, BundestagsabgeordneterOttmar von HoltzDIE GRÜNEN48 - Hildesheim Enthalten
Portrait von Matern von MarschallMatern von MarschallCDU/CSU281 - Freiburg Dafür gestimmt
Portrait von Konstantin von NotzKonstantin von NotzDIE GRÜNEN10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd Enthalten
Portrait von Christian von StettenChristian von StettenCDU/CSU268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dafür gestimmt
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Dagegen gestimmt
Portrait von Dirk VöpelDirk VöpelSPD117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Johann WadephulJohann WadephulCDU/CSU4 - Rendsburg-Eckernförde Dafür gestimmt
Portrait von Sahra WagenknechtSahra WagenknechtDIE LINKE107 - Düsseldorf II Enthalten
Portrait von Daniela WagnerDaniela WagnerDIE GRÜNEN186 - Darmstadt Enthalten
Portrait von Andreas WagnerAndreas WagnerDIE LINKE223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach Enthalten
Beate Walter-RosenheimerBeate Walter-RosenheimerDIE GRÜNEN215 - Fürstenfeldbruck Enthalten
Marco WanderwitzCDU/CSU163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Dafür gestimmt
Portrait von Nina WarkenNina WarkenCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Gabi WeberGabi WeberSPD204 - Montabaur Dafür gestimmt
Portrait von Sandra WeeserSandra WeeserFDP197 - Neuwied Dagegen gestimmt
Portrait von Kai WegnerKai WegnerCDU/CSU78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Alice WeidelAlice WeidelAfD293 - Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Albert WeilerAlbert WeilerCDU/CSU195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Marcus WeinbergMarcus WeinbergCDU/CSU19 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt
Portrait von Harald WeinbergHarald WeinbergDIE LINKE241 - Ansbach Nicht beteiligt

Der von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachte Gesetzesentwurf fordert von der Bundesregierung, eine nachträgliche Erhöhung des Haushaltes auf 509,3 Milliarden Euro. Damit sollen die Mittel für das Jahr 2020 um 147 Milliarden Euro erhöht werden.

Mit dem erhöhten Nachtragshaushalt soll insbesondere den, durch die Corona-Pandemie verursachten, negativen Folgen auf die Wirtschaft und Gesellschaft entgegenwirkt werden. Ziel sei es laut Antrag, die Wirtschaft auf einen "nachhaltigen Wachstumspfad zu führen, der Arbeitsplätze und Wohlstand sichert". Dass Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket solle nicht nur als eine Reaktion auf die direkten Folgen der Pandemie wirksam werden, sondern auch als ein aktiver Modernisierungsschub. So werden die Mehrausgaben insbesondere für Investitionen in Digitalisierung, neue Klimatechnologien und für internationales Engagement ausgegeben. Gleichermaßen soll die Konjunktur gestärkt, Arbeitsplätze erhalten und wirtschaftliche und soziale Härten abgefedert werden. Das Paket schaffe hierfür die "finanziellen Ermächtigungen zur schnellen Umsetzung" der entsprechenden Pläne.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, das Geld unter anderem wie folgt zu investieren:

  • zwei Milliarden für den Ausbau von Ganztagsschulen, Ganztagsbetreuung und Kindertagesbetreuung
  • drei Milliarden Euro für vorgezogene Investitionen
  • 250 Millionen Euro zur Unterstützung regionaler Wirtschtafsstrukturen
  • 25 Milliarden Euro zur Unterstützung und Existenzsicherung kleiner und mittelständischer Unternehmen
  • 26 Milliarden Euro zur Finanzierung von Zukunfstinvestitionen im Rahmen des Energie- und Klimafonds

Zusätzlich zu den Ausgaben rechnet der Gesetzesentwurf durch die Absenkung der Mehrwertsteuer und den steuerlich finanzierten Kinderbonus mit Mindereinnahmen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro, sowie mit sieben Milliarden Euro Steuerausfällen. Die, durch die Aufhebung der Schuldenbremse möglich gewordene, Option des Bundes Kredite aufzunehmen, soll ebenfalls angepasst werden. So soll der Bund in diesem Jahr Kredite in Höhe von rund 218,5 Milliarden Euro (zuvor 156 Milliarden) aufnehmen. In einem Artikel auf der Seite des Bundestages zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf, werden die genauen Veränderungen aufgeführt.

Die Regierungsfraktionen stimmten geschlossen für den zweiten Nachtragshaushalt. Gegen den Antrag votierte die FDP- und AfD-Fraktion. Die Grünen- und Linksfraktion enthielt sich zum größten Teil ihrer Stimme. Damit wurde der zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 angenommen. Annalena Baerbock (GRÜNE) und Maria Klein-Schmeink (GRÜNE) stimmten, anders als der Rest ihrer Fraktion, für den Antrag. Auch in der Linksfraktion kam es zu abweichendem Abstimmungsverhalten. Heike Hänsel (LINKE), Ulla Jelpke (LINKE) und Sevim Dagdelen (LINKE) votierten, genau wie die vier anwesenden fraktionslosen Abgeordneten, gegen den Antrag.

Änderungsantrag der AfD

Ebenfalls namentlich abgestimmt wurde über einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Der Antrag fordert die Bundesregierung auf, den zweiten Nachtragshaushalt anzupassen und festzustellen, dass " eine epidemische Notlage von nationaler Tragweite, welche die empfindlichen Einschränkungen von Grundrechten sowie des wirtschaftlichen Lebens gerechtfertigt hätten (...) zu keinem Zeitpunkt" bestanden habe.

Die, für den Nachtragshaushalt nötige, Aufhebung der Schuldenbremse, ist nach Artikel 115 (2) Satz 6 des Grundgesetzes nur "im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen" möglich. Diese Voraussetzungen seien mit der COVID-19-Pandemie nicht gegeben und der vorgelegte Nachtragshaushalt somit laut Antrag der AfD-Fraktion "verfassungswidrig". Des Weiteren fordert der Antrag eine Beendigung aller verordneten Beschränkungen des wirtschaftlichen Lebens und eine Ende der gezielten "Verbreitung von Angst und Sorge seitens der Bundesregierung". Die vorgesehenen Maßnahmen bezeichnet die Fraktion als "ideologiebeladen" und fordert stattdessen in ihrem Antrag anhaltendene steuerliche Erleichterungen um die Wirtschaft "nachhaltig anzukurbeln". Die Kosten sollen hierbei durch die Auflösung der Asylrücklagen bezahlt werden.

Der Antrag wurde mit den Nein-Stimmen der CDU-/CSU-, FDP-, Grünen-, SPD- und Linksfraktion abgelehnt. Lediglich die antragsstellende AfD-Fraktion votierte für den Antrag. Die drei fraktionslosen Abgeordneten Verena Hartmann, Lars Hermann und Frauke Petry enthielten sich ihrer Stimme.