Reform des §219a - Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur "Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" ab. Dementsprechend dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Website die Information angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. 

Der Gesetzentwurf bekam Zustimmungen seitens der CDU/CSU- und SPD-Fraktion und wurde damit angenommen. Die Oppositionsparteien stimmten nahezu geschlossen gegen den Vorschlag.

 

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Dafür gestimmt
370
Dagegen gestimmt
277
Enthalten
4
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Thomas SeitzThomas SeitzAfD283 - Emmendingen - Lahr Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes SelleJohannes SelleCDU/CSU191 - Jena – Sömmerda – Weimarer Land I Dafür gestimmt
Portrait von Reinhold SendkerReinhold SendkerCDU/CSU130 - Warendorf Dafür gestimmt
Portrait von Patrick SensburgPatrick SensburgCDU/CSU147 - Hochsauerlandkreis Dafür gestimmt
Portrait von Martin SichertMartin SichertAfD244 - Nürnberg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas SilberhornThomas SilberhornCDU/CSU236 - Bamberg Dafür gestimmt
Portrait von Björn SimonBjörn SimonCDU/CSU185 - Offenbach Dafür gestimmt
Frank SittaFrank SittaFDP72 - Halle Dagegen gestimmt
Portrait von Petra SittePetra SitteDIE LINKE72 - Halle Dagegen gestimmt
Portrait von Judith SkudelnyJudith SkudelnyFDP258 - Stuttgart I Dagegen gestimmt
Portrait von Hermann Otto SolmsHermann Otto SolmsFDP173 - Gießen Dagegen gestimmt
Pressefoto Helin Evrim SommerHelin Evrim SommerDIE LINKE Dagegen gestimmt
Portrait von Tino SorgeTino SorgeCDU/CSU69 - Magdeburg Dafür gestimmt
Jens SpahnJens SpahnCDU/CSU124 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Portrait von Detlev SpangenbergDetlev SpangenbergAfD151 - Nordsachsen Dagegen gestimmt
Portrait von Dirk SpanielDirk SpanielAfD258 - Stuttgart I Dagegen gestimmt
Portrait von Rainer SpieringRainer SpieringSPD38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von René SpringerRené SpringerAfD61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dagegen gestimmt
Profilbild Svenja StadlerSvenja StadlerSPD36 - Harburg Dafür gestimmt
Portrait von Katrin StafflerKatrin StafflerCDU/CSU215 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Portrait von Martina Stamm-FibichMartina Stamm-FibichSPD242 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Bettina Stark-WatzingerBettina Stark-WatzingerFDP181 - Main-Taunus Enthalten
Portrait von Frank SteffelFrank SteffelCDU/CSU77 - Berlin-Reinickendorf Dafür gestimmt
Portrait von Sonja SteffenSonja SteffenSPD15 - Vorpommern-Rügen - Vorpommern-Greifswald I Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang StefingerWolfgang StefingerCDU/CSU218 - München-Ost Dafür gestimmt

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur "Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" ab. 

Dementsprechend dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Website die Information angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Eine Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sorgt dafür, dass die Bundesärztekammer künftig eine Liste bereitstellen wird, die aufführt, welche Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Angewandte Methoden sollen in dieser öffentlichen Liste ebenfalls aufgelistet werden.

Der Gesetzentwurf wird von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD als Kompromiss im Streit um den §219a StGB gewertet. Die SPD war zunächst für die völlige Abschaffung des Paragraphen, die CDU/CSU für den Erhalt. In weiteren Abstimmungen forderten auch Die Linke und die Grünen die Abschaffung.
Der Gesetzentwurf bekam Zustimmungen seitens der CDU/CSU- und SPD-Fraktion und wurde somit angenommen. Die Oppositionsparteien stimmten nahezu geschlossen gegen den Vorschlag. Aus der AfD-Fraktion stimmte als Einziger Jürgen Pohl für den Antrag.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


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