Reform des §219a - Informationen zum Schwangerschaftsabbruch

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur "Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" ab. Dementsprechend dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Website die Information angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. 

Der Gesetzentwurf bekam Zustimmungen seitens der CDU/CSU- und SPD-Fraktion und wurde damit angenommen. Die Oppositionsparteien stimmten nahezu geschlossen gegen den Vorschlag.

 

Weiterlesen
Dafür gestimmt
370
Dagegen gestimmt
277
Enthalten
4
Nicht beteiligt
58
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Diether DehmDiether DehmDIE LINKE43 - Hannover-Land I Dagegen gestimmt
Portrait von Ekin DeligözEkin DeligözDIE GRÜNEN255 - Neu-Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Karamba DiabyKaramba DiabySPD72 - Halle Dafür gestimmt
Portrait von Esther DilcherEsther DilcherSPD167 - Waldeck Dafür gestimmt
Portrait von Sabine DittmarSabine DittmarSPD248 - Bad Kissingen Dafür gestimmt
Portrait von Bijan Djir-SaraiBijan Djir-SaraiFDP108 - Neuss I Dagegen gestimmt
Portrait von Alexander DobrindtAlexander DobrindtCDU/CSU226 - Weilheim Dafür gestimmt
Portraiaufnahme von Anke Domscheit-Berg mit rotem HutAnke Domscheit-BergDIE LINKE60 - Brandenburg an der Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dagegen gestimmt
Portrait von Michael DonthMichael DonthCDU/CSU289 - Reutlingen Dafür gestimmt
Portrait von Katja DörnerKatja DörnerDIE GRÜNEN96 - Bonn Dagegen gestimmt
Portrait von Marie-Luise DöttMarie-Luise DöttCDU/CSU117 - Oberhausen - Wesel III Dafür gestimmt
Portrait von Siegbert DroeseSiegbert DroeseAfD153 - Leipzig II Dagegen gestimmt
Portrait von Katharina DrögeKatharina DrögeDIE GRÜNEN95 - Köln III Dagegen gestimmt
Portrait von Christian DürrChristian DürrFDP28 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dagegen gestimmt
Hansjörg DurzHansjörg DurzCDU/CSU253 - Augsburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Hartmut EbbingHartmut EbbingFDP79 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dagegen gestimmt
Portrait Harald Ebner mit blauem Hemd vor grünem Hintergrund. Lächelnd.Harald EbnerDIE GRÜNEN268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas EhrhornThomas EhrhornAfD44 - Celle - Uelzen Dagegen gestimmt
Portrait von Berengar Elsner von GronowBerengar Elsner von GronowAfD146 - Soest Dagegen gestimmt
Thomas ErndlThomas ErndlCDU/CSU227 - Deggendorf Dafür gestimmt
Profilbild von Klaus ErnstKlaus ErnstDIE LINKE250 - Schweinfurt Nicht beteiligt
Portrait von Wiebke EsdarWiebke EsdarSPD132 - Bielefeld - Gütersloh II Dafür gestimmt
Portrait von Saskia EskenSaskia EskenSPD280 - Calw Dafür gestimmt
Dr. Michael Espendiller, MdBMichael EspendillerAfD128 - Steinfurt III Dagegen gestimmt
Portrait von Marcus FaberMarcus FaberFDP66 - Altmark Dagegen gestimmt

Der Bundestag stimmte am 21.02.2019 über einen Gesetzentwurf der Regierungskoalition zur "Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" ab. 

Dementsprechend dürfen Ärztinnen und Ärzte künftig auf ihrer Website die Information angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Eine Änderung im Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sorgt dafür, dass die Bundesärztekammer künftig eine Liste bereitstellen wird, die aufführt, welche Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Angewandte Methoden sollen in dieser öffentlichen Liste ebenfalls aufgelistet werden.

Der Gesetzentwurf wird von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD als Kompromiss im Streit um den §219a StGB gewertet. Die SPD war zunächst für die völlige Abschaffung des Paragraphen, die CDU/CSU für den Erhalt. In weiteren Abstimmungen forderten auch Die Linke und die Grünen die Abschaffung.
Der Gesetzentwurf bekam Zustimmungen seitens der CDU/CSU- und SPD-Fraktion und wurde somit angenommen. Die Oppositionsparteien stimmten nahezu geschlossen gegen den Vorschlag. Aus der AfD-Fraktion stimmte als Einziger Jürgen Pohl für den Antrag.

In der Debatte bemerkt Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD), dass die Tatsache, dass es einem/r Arzt/Ärztin verboten ist, darüber zu informieren, ob er/sie einen solchen Eingriff zur Beendigung einer Schwangerschaft anbietet, ein falsches Arztbild darstelle. Es würde unterstellen, dass Ärzte solch einen Eingriff nur durchführen würden, um daran Geld zu verdienen. Auch sei dieses Verbot diskriminierend für die Frau, da es bedeute, dass man davon ausgeht, dass eine Frau sich allein durch Werbung zu einem Schwangerschaftsabbruch bewegen ließe.

Beatrix von Storch (AfD) argumentiert gegen den Antrag, indem sie die Abtreibung im Allgemeinen als rechtswidrig bezeichnet. Ihrer Meinung nach müsse das Werbeverbot für Abtreibung bestehen bleiben, denn was verboten wäre, dürfe nicht beworben werden und wer für eine Straftat werbe, werde am Ende zum Anstifter.


Weiterführende Links: