Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht eine Änderung im Handlungsspielraum von Gerichtsvollziehern vor, denen es von nun an erlaubt sein soll, vor dem Besuch eines Schuldners Informationen über diesen bei der Polizei einzuholen. Auch werden die Bedingungen für die Vollstreckung eines Gerichtsvollzugs angepasst.

 

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Dafür gestimmt
482
Dagegen gestimmt
81
Enthalten
70
Nicht beteiligt
76
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Aufsteigend sortieren Stimmverhalten
Foto Markus UhlMarkus UhlCDU/CSU299 - Homburg Dafür gestimmt
Portrait von Christian PetryChristian PetrySPD298 - St. Wendel Dafür gestimmt
Portrait von Oliver LuksicOliver LuksicFDP298 - St. Wendel Enthalten
Nadine SchönNadine SchönCDU/CSU298 - St. Wendel Dafür gestimmt
Profilbild Heiko MaasHeiko MaasSPD297 - Saarlouis Nicht beteiligt
Portrait von Markus TresselMarkus TresselDIE GRÜNEN297 - Saarlouis Dafür gestimmt
Portrait von Peter AltmaierPeter AltmaierCDU/CSU297 - Saarlouis Nicht beteiligt
Portrait von Josephine OrtlebJosephine OrtlebSPD296 - Saarbrücken Dafür gestimmt
Portrait von Thomas BareißThomas BareißCDU/CSU295 - Zollernalb - Sigmaringen Dafür gestimmt
Portrait von Agnieszka BruggerAgnieszka BruggerDIE GRÜNEN294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Axel MüllerAxel MüllerCDU/CSU294 - Ravensburg Dafür gestimmt
Portrait von Benjamin StrasserBenjamin StrasserFDP294 - Ravensburg Enthalten
Portrait von Alice WeidelAlice WeidelAfD293 - Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Lothar RiebsamenLothar RiebsamenCDU/CSU293 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Josef RiefJosef RiefCDU/CSU292 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Martin GersterMartin GersterSPD292 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Hilde MattheisHilde MattheisSPD291 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Alexander KulitzAlexander KulitzFDP291 - Ulm Enthalten
Portrait von Ronja KemmerRonja KemmerCDU/CSU291 - Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Martin RosemannMartin RosemannSPD290 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Heike HänselHeike HänselDIE LINKE290 - Tübingen Nicht beteiligt
Portrait von Christian KühnChristian KühnDIE GRÜNEN290 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Annette Widmann-MauzAnnette Widmann-MauzCDU/CSU290 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Michael DonthMichael DonthCDU/CSU289 - Reutlingen Dafür gestimmt
Portrait von Beate Müller-GemmekeBeate Müller-GemmekeDIE GRÜNEN289 - Reutlingen Dafür gestimmt
Symbolbild Hammer im Gericht

Bis zuletzt war es Gerichtsvollziehenden nicht möglich vor einem Besuch Informationen über einen Schuldner einzuholen. Der Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. In der Vergangenheit ist es mehrfach zu Verletzungen der Gerichtsvollziehenden gekommen, die teilweise sogar tödlich endeten. Einige dieser Fälle hätten vorgebeugt werden können, wenn Gerichtsvollziehende zuvor gewusst hätte, was für eine Vergangenheit die zu vollziehende Person hat. Auch soll es mit der neuen Regelung möglich werden, polizeiliche Hilfe anzufragen, die bei der Vollziehung als unterstützende Kraft fungieren soll und den Gerichtsvollziehenden im Notfall schützen kann.

Eine weitere Änderung, die der Gesetzesentwurf vorsieht, ist die Liste der unpfändbaren Sachen, welche an die heutigen Lebensumstände und Bedürfnisse angepasst wird. Es soll ein umfassender Pfändungsschutz für Sachen, die für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder eine damit im Zusammenhang stehende Aus- oder Fortbildung benötigt werden, gelten. Auch Tiere, die nicht zu Erwerbszwecken gehalten werden und nicht für die Ernährung des Schuldners erforderlich sind, werden nun vor einer Pfändung geschützt.
Auch wird die gesamte Pfändungsgrenze teilweise nach oben verschoben.