Digitale Verkündung von Bundesgesetzen und Verordnungen

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf beantragt die Bundesregierung eine Änderung des Grundgesetzes, genauer des Artikels 82 Absatz 1. Darin wird die Verkündung von Gesetzen per Bundesgesetzblatt geregelt. Der Entwurf will die Verkündung von Gesetzen nun komplett digitalisieren. Die Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Inneres und Heimat empfehlen den Gesetzentwurf anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 592 Stimmen von Seiten der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grüne, FDP und Die Linke angenommen. Drei Mitglieder der Fraktion AfD stimmten dagegen. Die übrigen Abgeordneten der AfD sowie drei fraktionslose Abgeordnete enthielten sich mit insgesamt 69 Stimmen. Der Bundesrat muss der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.

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Dafür gestimmt
592
Dagegen gestimmt
3
Enthalten
69
Nicht beteiligt
72
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von André BergheggerAndré BergheggerCDU/CSU38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Bengt BergtBengt BergtSPD8 - Segeberg - Stormarn-Mitte Dafür gestimmt
Marc BernhardMarc BernhardAfD271 - Karlsruhe-Stadt Enthalten
Portrait von Peter BeyerPeter BeyerCDU/CSU105 - Mettmann II Nicht beteiligt
Portrait von Marc BiadaczMarc BiadaczCDU/CSU260 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Steffen BilgerSteffen BilgerCDU/CSU265 - Ludwigsburg Dafür gestimmt
Portrait von Matthias W. BirkwaldMatthias W. BirkwaldDIE LINKE.94 - Köln II Dafür gestimmt
Portrait von Jakob BlankenburgJakob BlankenburgSPD37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dafür gestimmt
Portrait von Andreas BleckAndreas BleckAfD197 - Neuwied Enthalten
Portrait von René BochmannRené BochmannAfD151 - Nordsachsen Enthalten
Portrait von Ingo BodtkeIngo BodtkeFDP74 - Mansfeld Dafür gestimmt
Portrait von Peter BoehringerPeter BoehringerAfD232 - Amberg Enthalten
Friedhelm BoginskiFriedhelm BoginskiFDP57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Gereon BollmannGereon BollmannAfD4 - Rendsburg-Eckernförde Enthalten
Portrait von Simone BorchardtSimone BorchardtCDU/CSU13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Dafür gestimmt
Portrait von Michael BrandMichael BrandCDU/CSU174 - Fulda Dafür gestimmt
Portrait von Jens BrandenburgJens BrandenburgFDP277 - Rhein-Neckar Dafür gestimmt
Portrait von Mario BrandenburgMario BrandenburgFDP Dafür gestimmt
Portrait von Dirk BrandesDirk BrandesAfD47 - Hannover-Land II Enthalten
Dr. Reinhard BrandlReinhard BrandlCDU/CSU216 - Ingolstadt Dafür gestimmt
Portrait von Stephan BrandnerStephan BrandnerAfD194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Nicht beteiligt
Portrait von Franziska BrantnerFranziska BrantnerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN274 - Heidelberg Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen BraunJürgen BraunAfD264 - Waiblingen Nicht beteiligt
Portrait von Helge BraunHelge BraunCDU/CSU173 - Gießen Dafür gestimmt
Portrait von Silvia BreherSilvia BreherCDU/CSU32 - Cloppenburg - Vechta Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.

Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.