Name | Fraktion | Wahlkreis Absteigend sortieren | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Alexander Gauland | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Dirk-Ulrich Mende | SPD | Dagegen gestimmt | ||
Thomas Lutze | DIE LINKE. | Dafür gestimmt | ||
Emily Vontz | SPD | Dafür gestimmt | ||
Maximilian Funke-Kaiser | FDP | Dafür gestimmt | ||
René Springer | AfD | Nicht beteiligt | ||
Daniela De Ridder | SPD | Dafür gestimmt | ||
Melanie Bernstein | CDU/CSU | Dagegen gestimmt | ||
Michael Kruse | FDP | Dafür gestimmt | ||
Alexander Bartz | SPD | Dagegen gestimmt | ||
Emilia Fester | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Dafür gestimmt | ||
Peter Felser | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Sahra Wagenknecht | DIE LINKE. | Dafür gestimmt | ||
Armin Laschet | CDU/CSU | Dagegen gestimmt | ||
Saskia Weishaupt | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Dafür gestimmt | ||
Mario Brandenburg | FDP | Dafür gestimmt | ||
Rainer Rothfuß | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Michael Sacher | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | Dagegen gestimmt | ||
Norbert Kleinwächter | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Alexander Föhr | CDU/CSU | Enthalten | ||
Gottfried Curio | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Ria Schröder | FDP | Dafür gestimmt | ||
Petra Nicolaisen | CDU/CSU | 1 - Flensburg – Schleswig | Dagegen gestimmt | |
Robert Habeck | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 1 - Flensburg – Schleswig | Dafür gestimmt | |
Stefan Seidler | fraktionslos | 1 - Flensburg – Schleswig | Dafür gestimmt |
Suizidhilfegesetz
Der zusammengeführte Gesetzentwurf der Gruppen um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (B90/Grüne) sieht die Einführung eines neuen Suizidhilfegesetzes vor. Dadurch sollen die straffreie Sterbehilfe und ihre Inanspruchnahme rechtlich abgesichert werden. Außerdem soll (unter bestimmten Voraussetzungen) der Zugang zu Betäubungsmitteln für einen selbstbestimmten Tod ermöglicht werden.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, wodurch die im Jahr 2015 beschlossene Strafbarkeit der Sterbehilfe (nach § 217 StGB) für nichtig erklärt wurde.
Der Gesetzentwurf sieht folgende Regelungen vor:
- Jeder:jedem soll das Recht zustehen, bei der freien und selbstbestimmten Entscheidung zur Selbsttötung Hilfe in Anspruch zu nehmen.
- Jede:r soll Sterbehilfe leisten dürfen, jedoch darf niemand zur Hilfe verpflichtet werden.
- Angemessene Hilfsmittel zum Zweck der Selbsttötung sollen unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Lebenssituation, Volljährigkeit) für Sterbewillige zugänglich gemacht werden.
- Für die Sicherstellung der autonomen und freien Entscheidung der:des Sterbewilligen sollen Kriterien und Verfahrensregeln für Ärzt:innen sowie verpflichtende Beratungsgespräche festgelegt werden.
Aufgrund der sensiblen Thematik wurde die Abstimmung als Gewissensfrage behandelt, es bestand keine Fraktionsdisziplin. Der Gesetzentwurf wurde mit 375 Gegenstimmen abgelehnt. 286 Abgeordnete stimmten dafür, enthalten haben sich 20 Abgeordnete. 55 Abgeordnete nahmen nicht an der Abstimmung teil.
Für die Beratung und Unterstützung in persönlichen Krisensituationen steht Ihnen die TelefonSeelsorge anonym und rund um die Uhr zur Verfügung.