Zweiter Nachtrag zum Bundeshaushalt 2021

Der Gesetzentwurf der Regierungskoalition aus SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen sieht vor, Gelder aus veranschlagten aber nicht benötigten Kreditermächtigungen für die Corona-Pandemie in Klimaschutz und Maßnahmen zur Transformation der deutschen Wirtschaft zu investieren. Neue Schulden sollen dafür nicht aufgenommen werden.

Er wurde mit den Stimmen der Fraktionen der Regierungskoalition angenommen. In namentlicher Abstimmung stimmten 382 Abgeordnete für den Entwurf. 283 Abgeordnete stimmten dagegen.

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Dafür gestimmt
382
Dagegen gestimmt
283
Enthalten
0
Nicht beteiligt
71
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Bengt BergtBengt BergtSPD8 - Segeberg - Stormarn-Mitte Dafür gestimmt
Marc BernhardMarc BernhardAfD271 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Peter BeyerPeter BeyerCDU/CSU105 - Mettmann II Dagegen gestimmt
Portrait von Marc BiadaczMarc BiadaczCDU/CSU260 - Böblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Steffen BilgerSteffen BilgerCDU/CSU265 - Ludwigsburg Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias W. BirkwaldMatthias W. BirkwaldDIE LINKE.94 - Köln II Dagegen gestimmt
Portrait von Jakob BlankenburgJakob BlankenburgSPD37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dafür gestimmt
Portrait von Andreas BleckAndreas BleckAfD197 - Neuwied Dagegen gestimmt
Portrait von René BochmannRené BochmannAfD151 - Nordsachsen Dagegen gestimmt
Portrait von Ingo BodtkeIngo BodtkeFDP74 - Mansfeld Dafür gestimmt
Portrait von Peter BoehringerPeter BoehringerAfD232 - Amberg Dagegen gestimmt
Friedhelm BoginskiFriedhelm BoginskiFDP57 - Uckermark - Barnim I Dafür gestimmt
Portrait von Gereon BollmannGereon BollmannAfD4 - Rendsburg-Eckernförde Dagegen gestimmt
Portrait von Simone BorchardtSimone BorchardtCDU/CSU13 - Ludwigslust-Parchim II - Nordwestmecklenburg II - Landkreis Rostock I Dagegen gestimmt
Portrait von Michael BrandMichael BrandCDU/CSU174 - Fulda Dagegen gestimmt
Portrait von Jens BrandenburgJens BrandenburgFDP277 - Rhein-Neckar Dafür gestimmt
Portrait von Mario BrandenburgMario BrandenburgFDP Dafür gestimmt
Portrait von Dirk BrandesDirk BrandesAfD47 - Hannover-Land II Dagegen gestimmt
Dr. Reinhard BrandlReinhard BrandlCDU/CSU216 - Ingolstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan BrandnerStephan BrandnerAfD194 - Gera – Greiz – Altenburger Land Dagegen gestimmt
Portrait von Franziska BrantnerFranziska BrantnerBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN274 - Heidelberg Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen BraunJürgen BraunAfD264 - Waiblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Helge BraunHelge BraunCDU/CSU173 - Gießen Dagegen gestimmt
Portrait von Silvia BreherSilvia BreherCDU/CSU32 - Cloppenburg - Vechta Dagegen gestimmt
Portrait von Sebastian BrehmSebastian BrehmCDU/CSU244 - Nürnberg-Nord Dagegen gestimmt

Das „Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021“ hat zum Inhalt, dass Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den Energie- und Klimafonds (EKF) übertragen werden. Dieser wurde 2010 unter anderem aus Mitteln des Emissionshandels aufgelegt, um die Umsetzung der Energiewende zu fördern. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Mittel für „klima- und transformationspolitische“ Vorhaben einzusetzen.

Damit wird laut Antrag an der schon 2020 „im Zusammenhang mit dem Konjunktur- und Zukunftspaket erfolgten und zur Pandemiebewältigung bewährten Zuweisung an den Energie- und Klimafonds“ angeknüpft. Das sei notwendig, um die „pandemiebedingte Notsituation“ zu überwinden.

Bislang waren für den EKF etwa 42,6 Milliarden Euro an Zuweisungen für das Jahr 2021 vorgesehen. Dieser Betrag soll nun auf 102,6 Milliarden Euro steigen. Die Ermächtigung zur Aufnahme von zum Haushaltsausgleich notwendigen Krediten in Höhe von insgesamt 240 Milliarden Euro bleibt davon unberührt.

Mit eigenen Änderungsanträgen ergänzten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die betreffenden Haushaltspositionen um Erklärungen dazu, wie die übertragenen Mittel verwendet werden sollen. Konkret ginge es um eine „Stärkung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ und die „Stärkung der Nachfrage privater Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage“.

Zur Umsetzung der Maßnahmen sollen in den betreffenden Bundesministerien und im Bundestag 148 neue Stellen entstehen.

Im Vorfeld wurde der Nachtragshaushalt unter anderem vom Bundesrechnungshof scharf kritisiert. Er sei unter Umständen verfassungswidrig. Ausnahmen von der in Artikel 115 des Grundgesetzes festgeschriebenen Schuldenbremse seien demnach nur zur Reaktion auf akute, plötzlich auftretende Krisen möglich. Eine solche sei durch den Klimawandel als dauerhafte Herausforderung nicht unbedingt gegeben. Die Nutzung der Notlagenkrediten dürfe nur ein letztes Mittel sein, nachdem andere Rücklagen ausgeschöpft wurden.

Dieser Einschätzung schloss sich unter anderem die Unionsfraktion an. Der CSU-Landesgruppenvorsitzende Alexander Dobrindt äußerte im Vorfeld, dass es sich um einen „dreisten Versuch der Ampel“ handle, „die Schuldenbremse zu betrügen“.

Im Dezember kritisierte  Gesine Lötzsch (DIE LINKE) den Haushaltsentwurf in der Plenardebatte.  Sie bezeichnete die Umschichtung der Gelder als „Täuschungsmanöver“, das nur einen einzigen Grund habe: „Sie brauchen dringend Geld, und Sie wollen nicht die Steuern für die Vermögenden erhöhen.“

Der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Kay Gottschalk, äußerte vor der Abstimmung, dass der Preis für die Unterstützung von Politikvorhaben durch die Grünen sei, „dass die Soziale Marktwirtschaft vor allem ökologisch umgebaut werden müsse. Es sei unklar, was dann für versprochene Entlasungen für kleine und mittlere Einkommen übrig bleibe.

Aus den Reihen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP stimmten 382 Abgeordnete für den Gesetzentwurf. 283 Abgeordnete der CDU/CSU, AfD und Linken stimmten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. 71 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt. Damit wurde der Gesetzentwurf angenommen.