Dritter Gesetzentwurf: Steuerfreiheit für Kryptogewinne nach einem Jahr abschaffen

Im Rahmen einer Debatte zur Steuerpolitik hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt vier Anträge und drei Gesetzentwürfe zur namentlichen Abstimmung vorgelegt.

Der dritte und letzte Gesetzentwurf (PDF) befasst sich mit der Besteuerung von Kryptowerten. Nach derzeitiger Rechtslage sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten wie Bitcoin oder Ether im Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt.

Die Grünen wollen diese Ein-Jahres-Frist abschaffen. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten sollen künftig unabhängig davon, wie lange sie gehalten wurden, mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Die Fraktion verweist darauf, dass beispielsweise Gewinne aus Aktien grundsätzlich versteuert werden müssen und sieht in der bisherigen Behandlung von Kryptowerten eine steuerliche Ungleichbehandlung. Die neuen Regeln sollen für Kryptowerte gelten, die seit dem 1. Januar 2026 erworben wurden.

Der dritte Gesetzentwurf wurde mit 132 Ja-Stimmen zu 445 Nein-Stimmen bei keinen Enthaltungen abgelehnt.

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Dafür gestimmt
132
Dagegen gestimmt
445
Enthalten
0
Nicht beteiligt
53
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Nicolas ZippeliusNicolas ZippeliusCDU/CSU272 - Karlsruhe-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg ZirwesJörg ZirwesAfD199 - Mosel/Rhein-Hunsrück Dagegen gestimmt
Portrait von Vanessa-Kim ZobelVanessa-Kim ZobelCDU/CSU30 - Stade I – Rotenburg II Dagegen gestimmt
Porträtfoto von Armand Zorn, MdBArmand ZornSPD181 - Frankfurt am Main I Dagegen gestimmt
Katrin Zschau, Bundestagsabgeordnete für Rostock Stadt und LandKatrin ZschauSPD14 - Rostock – Landkreis Rostock II Dagegen gestimmt

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