Erster Gesetzentwurf: Steuervergünstigung für Immobiliengesellschaften abschaffen

Im Rahmen einer Debatte zur Steuerpolitik hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt vier Anträge und drei Gesetzentwürfe zur namentlichen Abstimmung vorgelegt.

In dem ersten Gesetzentwurf (PDF) der Grünen geht es um Unternehmen, die eigenen Grundbesitz verwalten und zum Beispiel Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien erzielen. Diese Unternehmen können ihre Mieteinnahmen unter bestimmten Voraussetzungen bislang von der Gewerbesteuer ausnehmen.

Die Grünen wollen diese Steuervergünstigung, die sogenannte „erweiterte Grundstückskürzung“, abschaffen. Immobiliengesellschaften sollen ihre Gewinne aus der Vermietung künftig grundsätzlich genauso der Gewerbesteuer unterwerfen müssen wie andere Kapitalgesellschaften ihre Gewinne. Nach Ansicht der Grünen führt die bisherige Regelung zu einer ungerechtfertigten Bevorzugung der Immobilienbranche und zu geringeren Einnahmen der Kommunen. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Der erste Gesetzentwurf wurde mit 131 Ja-Stimmen zu 446 Nein-Stimmen abgelehnt, darunter auch eine Gegenstimme von Matthias Gastel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Enthaltungen gab es keine.

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Dafür gestimmt
131
Dagegen gestimmt
446
Enthalten
0
Nicht beteiligt
53
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Nicolas ZippeliusNicolas ZippeliusCDU/CSU272 - Karlsruhe-Land Dagegen gestimmt
Portrait von Jörg ZirwesJörg ZirwesAfD199 - Mosel/Rhein-Hunsrück Dagegen gestimmt
Portrait von Vanessa-Kim ZobelVanessa-Kim ZobelCDU/CSU30 - Stade I – Rotenburg II Dagegen gestimmt
Porträtfoto von Armand Zorn, MdBArmand ZornSPD181 - Frankfurt am Main I Dagegen gestimmt
Katrin Zschau, Bundestagsabgeordnete für Rostock Stadt und LandKatrin ZschauSPD14 - Rostock – Landkreis Rostock II Dagegen gestimmt

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