Streichung des Straftatbestandes der Politikerbeleidigung

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Abschaffung des Straftatbestands der Politikerbeleidigung abgelehnt. Mit dem Gesetzentwurf „Stärkung der Meinungsfreiheit und Gleichheit vor dem Gesetz“ hatte die AfD-Fraktion die Streichung des Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches (StGB) gefordert. Dieser Paragraf regelt Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens und sieht hierfür einen besonderen strafrechtlichen Schutz vor.

Zur Begründung ihres Antrags führte die Fraktion an, dass § 188 StGB zu einer Ungleichbehandlung führe, da identische Beleidigungen je nach betroffener Person unterschiedlich bestraft würden. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2021 enthält der Paragraf eine Qualifikation für die Beleidigung von Politiker:innen. Dies widerspreche nach Auffassung der Fraktion dem demokratischen Selbstverständnis der Bundesrepublik Deutschland.

In seiner Beschlussempfehlung hatte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz empfohlen, den Gesetzentwurf abzulehnen. 

Dieser Empfehlung folgte die Mehrheit des Parlaments und der Gesetzentwurf wurde mit 440 Nein-Stimmen abgelehnt. 133 Abgeordnete stimmten dafür, Enthaltungen gab es keine.

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Dafür gestimmt
133
Dagegen gestimmt
440
Enthalten
0
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Diana ZimmerDiana ZimmerAfD279 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Nicolas ZippeliusNicolas ZippeliusCDU/CSU272 - Karlsruhe-Land Nicht beteiligt
Portrait von Jörg ZirwesJörg ZirwesAfD199 - Mosel/Rhein-Hunsrück Dafür gestimmt
Portrait von Vanessa-Kim ZobelVanessa-Kim ZobelCDU/CSU30 - Stade I – Rotenburg II Dagegen gestimmt
Porträtfoto von Armand Zorn, MdBArmand ZornSPD181 - Frankfurt am Main I Dagegen gestimmt