| Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
|---|---|---|---|---|
| | Ulle Schauws | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 113 - Krefeld II – Wesel II | Dagegen gestimmt |
| | Nina Scheer | SPD | 10 - Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd | Dafür gestimmt |
| | Raimond Scheirich | AfD | 251 - Augsburg-Stadt | Dagegen gestimmt |
| | Christiane Schenderlein | CDU/CSU | 150 - Nordsachsen | Dafür gestimmt |
| | Volker Scheurell | AfD | 70 - Anhalt – Dessau – Wittenberg | Dagegen gestimmt |
| | Ulrike Schielke-Ziesing | AfD | 17 - Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III | Dagegen gestimmt |
| | Lars Schieske | AfD | 64 - Cottbus – Spree-Neiße | Dagegen gestimmt |
| | Carina Schießl | AfD | 232 - Regensburg | Dagegen gestimmt |
| | Manfred Schiller | AfD | 234 - Weiden | Dagegen gestimmt |
| | David Schliesing | Die Linke | 67 - Börde – Salzlandkreis | Dagegen gestimmt |
| | Christoph Schmid | SPD | 253 - Donau-Ries | Dafür gestimmt |
| | Nils Schmid | SPD | 262 - Nürtingen | Dafür gestimmt |
| | Henri Schmidt | CDU/CSU | 10 - Herzogtum Lauenburg – Stormarn-Süd | Dafür gestimmt |
| | Jan Wenzel Schmidt | fraktionslos | 67 - Börde – Salzlandkreis | Nicht beteiligt |
| | Julian Schmidt | AfD | 170 - Marburg | Dagegen gestimmt |
| | Paul Schmidt | AfD | Dagegen gestimmt | |
| | Sebastian Schmidt | CDU/CSU | 9 - Ostholstein – Stormarn-Nord | Dafür gestimmt |
| | Stefan Schmidt | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 232 - Regensburg | Dagegen gestimmt |
| | Uwe Schmidt | SPD | 55 - Bremen II – Bremerhaven | Dafür gestimmt |
| | Dagmar Schmidt | SPD | 171 - Lahn-Dill | Dafür gestimmt |
| | Julia Schneider | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 75 - Berlin-Pankow | Dagegen gestimmt |
| | Carsten Schneider | SPD | 192 - Erfurt – Weimar – Weimarer Land II | Dafür gestimmt |
| | Patrick Schnieder | CDU/CSU | 201 - Bitburg | Dafür gestimmt |
| | Olaf Scholz | SPD | 61 - Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt |
| | Marlene Schönberger | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 229 - Rottal-Inn | Dagegen gestimmt |
Umgestaltung des Bürgergelds zur neuen Grundsicherung (SGB II)
Der Bundestag hat in namentlicher Abstimmung dem Gesetzentwurf zur Umgestaltung des Bürgergelds zu einer neuen Grundsicherung zugestimmt. Ziel der Reform ist laut Regierung ein Sozialstaat mit klareren Regeln, in dem staatliche Unterstützung stärker an Eigenverantwortung und Mitwirkung der Leistungsbeziehenden gekoppelt wird.
Ein zentraler Bestandteil der Bürgergeld-Reform ist die stärkere Verpflichtung zur Arbeitsaufnahme für erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Künftig sollen sie ihre Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Vor allem alleinstehende Empfängerinnen und Empfänger der Grundsicherung sollen grundsätzlich verpflichtet werden, eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen, wenn dies zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit erforderlich und zumutbar ist. Gleichzeitig soll die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung Vorrang vor anderen Maßnahmen erhalten. Qualifizierung und Weiterbildung bleiben jedoch wichtige Instrumente für eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt – insbesondere für Menschen unter 30 Jahren.
Auch für Eltern in der Grundsicherung gelten künftig strengere Vorgaben. Sobald eine Kinderbetreuung sichergestellt ist, sollen sie in der Regel ab dem 14. Lebensmonat des Kindes eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder an Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt teilnehmen.
Darüber hinaus sieht die Reform Änderungen bei Vermögen und Wohnkosten vor. Die bisherige Karenzzeit beim Schonvermögen soll entfallen; stattdessen wird das Schonvermögen nach Altersstufen gestaffelt. Zudem werden die übernommenen Kosten für Unterkunft und Miete stärker begrenzt, um die Ausgaben in der Grundsicherung zu reduzieren.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform sind strengere Sanktionen im Bürgergeld-System. Wer etwa eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht auf vorgeschlagene Stellen bewirbt, muss mit Leistungskürzungen von bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate rechnen. Auch bei wiederholtem Nichterscheinen zu Terminen im Jobcenter sind Kürzungen vorgesehen. Im Extremfall kann der Anspruch auf Grundsicherungsleistungen vollständig entfallen. Gleichzeitig sollen jedoch die Schutzmechanismen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde mit 320 Stimmen angenommen. 268 Abgeordnete stimmten mit Nein, es gab zwei Enthaltungen von Jan Dieren und Ruppert Stüwe (beide SPD).
Zu dem Tagesordnungspunkt lagen mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen vor, die jedoch nicht namentlich abgestimmt wurden.