Name | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Barbara Lochbihler | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Sabine Lösing | DIE LINKE (GUE/NGL) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Bernd Lucke | ALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Godelieve Quisthoudt-Rowohl | CDU/CSU (EVP) | 9 - Niedersachsen | Nicht beteiligt | |
Martin Schulz | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Sven Schulze | CDU/CSU (EVP) | 14 - Sachsen-Anhalt | Nicht beteiligt | |
Joachim Schuster | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Renate Sommer | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Nicht beteiligt | |
Martin Sonneborn | fraktionslos | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Helga Trüpel | DIE GRÜNEN/PIRATEN/ÖDP (Grüne/EFA) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Manfred Weber | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Nicht beteiligt | |
Martina Werner | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Kerstin Westphal | SPD (S&D) | 17 - Bundesliste | Nicht beteiligt | |
Paul Hermann Winkler | CDU/CSU (EVP) | 13 - Sachsen | Nicht beteiligt | |
Daniel Caspary | CDU/CSU (EVP) | 1 - Baden-Württemberg | Dagegen gestimmt | |
Birgit Collin-Langen | CDU/CSU (EVP) | 11 - Rheinland-Pfalz | Dagegen gestimmt | |
Albert Deß | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dagegen gestimmt | |
Markus Ferber | CDU/CSU (EVP) | 2 - Bayern | Dagegen gestimmt | |
Karl-Heinz Florenz | CDU/CSU (EVP) | 10 - Nordrhein-Westfalen | Dagegen gestimmt | |
Heinz Michael Gahler | CDU/CSU (EVP) | 7 - Hessen | Dagegen gestimmt | |
Arne Gericke | ALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Arne Gericke | FREIE WÄHLER | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Arne Gericke | FREIE WÄHLER (ECR) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt | |
Jens Gieseke | CDU/CSU (EVP) | 9 - Niedersachsen | Dagegen gestimmt | |
Hans-Olaf Henkel | ALFA/FAMILIEN-PARTEI (EKR) | 17 - Bundesliste | Dagegen gestimmt |
Das geschlechtsspezifische Lohngefälle ist die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher und weiblicher Arbeitnehmer. Laut EU-Parlament verwenden Frauen unverhältnismäßig viel Zeit auf unbezahlte Arbeit und die Betreuung ihrer Kinder sowie anderer Familienmitglieder und wählen deshalb oftmals Teilzeitarbeit und Berufe, die eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen. Aus diesem Grund seien Frauen häufig in geringfügig bezahlten Stellen beschäftigt und würden weniger Managementpositionen annehmen.
Das Parlament kritisiert in diesem Zusammenhang die ungenügende Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt aus dem Jahr 2006. Eine Mehrheit der Abgeordneten hat deswegen die Kommission aufgefordert, besagte Richtlinie zu überarbeiten.
EU-Mitgliedsstaaten sollen künftig effektivere Instrumente zur Überwachung der neuen Richtlinienumsetzung einführen. So sollen beispielsweise in Tarifverträgen Systeme zur Arbeitsplatzbewertung und beruflichen Einstufung vor anderen Faktoren vorgezogen werden. Außerdem müsste eine größere Lohntransparenz, der Anspruch auf Mutterschutz sowie Schutz vor Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz gewährleistet werden.
Zur Verringerung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles schlägt das Parlament vor, Bußgelder gegen Arbeitgeber, welche die Lohngleichheit missachten, zu verhängen. Weiter solle es verpflichtende Lohnprüfungen für börsennotierte Unternehmen geben.
Obwohl auf deutscher Seite nur die der ECR-Fraktion (European Conservatives and Reformers) angehörigen Parteien ALFA und AfD eine Ablehnung als Parteilinie angegeben hatten, stimmten neben Abgeordneten dieser Gruppe auch ein Großteil der CDU/CSU gegen den Vorschlag des Parlaments. Alle anwesenden Abgeordneten der SPD, der Grünen sowie der Linken sprachen sich für die Überarbeitung der Richtlinie aus.
Das Gesamtergebnis im Europaparlament im Überblick:
344 dafür (61%)
156 dagegen (27%)
68 enthalten (12%)
Weiterführend: