Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz

Der Ausschuss ist zuständig für die Koordinierung der Rechtsvorschriften im Bereich des Binnenmarktes. Diese umfasst den freien Warenverkehr und die Gleichschaltung von technischen Normen, die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit. Außerdem ist er für die Funktionalität des Marktes und den Schutz der wirtschaftlichen Interessen von Verbrauchern verantwortlich. Weitere Informationen finden Sie hier.

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