Antwort 19.07.2026 von Stefan Möller AfD
Mir ist bekannt, dass es hier ganz unterschiedliche Herausforderungen und Selbstverständnisse für betroffene Menschen gibt, weshalb schablonenhafte Einordnungen von Anfang an falsch wären.
Mir ist bekannt, dass es hier ganz unterschiedliche Herausforderungen und Selbstverständnisse für betroffene Menschen gibt, weshalb schablonenhafte Einordnungen von Anfang an falsch wären.
Insofern kann der Konsolidierungsprozess keinen Bereich auslassen, selbstverständlich unter Beachtung von Mindeststandards und der Hilfe für Menschen in Not bzw. mit Förderungsbedarf.
Ich lehne alle Forderungen ab, Erkrankungen in Registern zu erfassen. Die Gefahr des Missbrauchs solcher Daten ist historisch belegt.