Antwort 15.10.2026 von Stefan Naas FDP
Diese Pflichten gelten für Sparkassen und Privatbanken gleichermaßen.
Diese Pflichten gelten für Sparkassen und Privatbanken gleichermaßen.
Eine von Ihnen beschriebene Ausschüttung der Sparkasse an die jeweiligen kommunalen Träger – der Stadt Krefeld und dem Kreis Viersen – würde die grundsätzliche Problematik aus meiner Sicht nicht beheben.
Das Sparkassengesetzt muss den modernen Anforderungen angepasst werden.
Höhere Abführungen der Sparkassen an der kommunalen Haushalte