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Die völkerrechtlichen und politischen Zusammenhänge sind äußerst komplex. Als Mitglied des Deutschen Bundestages, jedoch nicht Teil des Auswärtigen Ausschusses, bin ich nicht in alle außenpolitischen Entscheidungsprozesse direkt eingebunden. Ich bringe mich jedoch im Rahmen meiner Möglichkeiten in die entsprechenden politischen Gespräche ein, um meinen Beitrag zu leisten, das unsagbare Leiden zu beenden.
Inhaltlich sehe ich keine neuen Fragen im Vergleich zu den erst kürzlich gestellten und kann Ihnen daher auch keine andere Antwort geben.
Während bei der geltenden prozentualen Rentenanpassung das Verhältnis zwischen höheren und niedrigeren Renten gleichbleibt, würde sich bei einer Anpassung um einen Festbetrag der relative Abstand zwischen niedrigeren und höheren Renten vermindern.
Nein.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt: Die SED-Opferrente wird unabhängig vom Einkommen gezahlt. Soziale Ausgleichszahlungen für Verfolgte wie die SED-Opferrente bleiben bei der Einkommensberechnung von Leistungen wie der Grundsicherung außen vor.