Der in Ihrer Anfrage erwähnte Fall einer Duisburger Lehrerin, die über 16 Jahre hinweg trotz Krankschreibung ihr volles Gehalt bezog, ist zwar ein Extrembeispiel, verdeutlicht jedoch die Rechtslage: Solange ein Beamter oder eine Beamtin dienstunfähig ist, aber noch nicht in den Ruhestand versetzt werden kann – sei es aus medizinischen oder rechtlichen Gründen –, besteht der Anspruch auf Besoldungsfortzahlung
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Antwort 11.09.2025 von Andrea Busche SPD
Antwort 30.08.2025 von Thorsten Frei CDU
So etwas steht nicht auf unserer Agenda. Ziel der Koalition ist die Reduzierung der Energiepreise durch Abschaffung der Gasspeicherumlage, Senkung der Netzentgelte und der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe.
Antwort 02.09.2025 von Beatrix von Storch AfD
Herr Ziegler besitzt das Vertrauen der Wähler
Antwort 07.09.2025 von Kay-Uwe Ziegler AfD
Das Gericht hat von „leichtfertigem Verhalten beim Ausfüllen des Formulars“ gesprochen – nicht von Betrug oder gar vorsätzlichem Handeln.
Antwort ausstehend von Anton Rittel FREIE WÄHLER
Antwort 05.09.2025 von Carolina Trautner CSU
Wir brauchen bezahlbare, sichere und saubere Energie und gleichzeitig zusätzlich dringend den Ausbau von Netzen und Speichermöglichkeiten.