Frage von Benjamin D. • 28.02.2025

Antwort von Melanie Bernstein CDU • 19.03.2025
Auch vor diesem Hintergrund kann ich die teils heftige Kritik an unserem Vorgehen nicht nachvollziehen.
Auch vor diesem Hintergrund kann ich die teils heftige Kritik an unserem Vorgehen nicht nachvollziehen.
Das ist ein legitimer, von den rechtlichen Vorgaben gedeckter Zweck, weshalb Ihre unterstellte Ungleichbehandlung ins Leere läuft.
Das zivilgesellschaftliche Engagement gemeinnütziger Organisationen ist für die Funktionsfähigkeit unserer Demokratie unverzichtbar. Die rechtliche Zulässigkeit des politischen Engagements von gemeinnützigen Organisationen muss deshalb klar geregelt werden.