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Nach der neuen Rechtslage entschieden werden auch Fälle, die vor dem 27.06. eingehen, aber erst nach dem 27.06. bearbeitet werden. Ob angesichts der Arbeitsauslastung ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde die "Gefahr" besteht, dass ihr Antrag bereits in den nächsten 3 Monaten bearbeitet wird und noch nach der alten Rechtslage entschieden wird, kann ich nicht einschätzen.
Die Corona-Politik muss zwingend aufgearbeitet werden - auch durch einen Untersuchungsausschuss im Bundestag. Einen solchen hat die AfD-Fraktion beantragt (BT-Drucksache 20/3706). Er wurde von allen anderen Fraktionen am 19.04.2023 abgelehnt.
Ich finde die Entscheidungen der hessischen und bayerischen Landesregierungen zum Gendern richtig. Sie setzen damit jahrelange Forderungen der AfD konkret um.
nicht erst seit der Offenlegung. Ich versuche bereits seit 2022 einen U-Ausschuss auf Landesebene voranzutreiben.