Antwort 19.05.2026 von Lena Gumnior BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bei dem "unmittelbaren" Bezug der Gegenstände zu dem Verfolgungsschicksal der Opfer des Holocausts handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der im konkreten Einzelfall unter Würdigung aller relevanten Umstände ausgelegt werden muss.
