(...) Das Thema wurde im Jahr 2010 in den Arbeitskreisen diskutiert. Zwei von drei Arbeitskreisen hielten die diskutierten Änderungen aus folgenden Gründen nicht für zielführend: Die Vertragsautonomie ist ein wichtiger Bestandteil des Erbbaurechts. Vor allem Kommunen sind oft Erbbaurechtsgeber und diese würden in der Vertragsgestaltung eingeschränkt werden. (...)
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(...) Die Planung der Südumgehung ist beendet, sie wird aber noch von Bürgern beklagt. (...)
(...) 1. Aus unserer Sicht wäre es wichtig, das ErbbauRG dahingehend zu ändern, dass die Entwicklung des Grundstückswertes in die Berechnung des Erbbauzinses einfließt. Das heißt, dass bei einer Minderung des Grundstückswertes, auch der Erbbauzins entsprechend angepasst wird. (...)
Sehr geehrter Herr Neuber,
(...) Außerdem ist die Verhandlungsstärke der beiden Seiten häufig weniger von der rechtlichen Normierung abhängig, sondern von den jeweiligen Marktverhältnissen, die sich bekanntlich immer wieder verändern. Veränderungen im Erbbaurecht sind also alles andere als trivial und bedürfen einer intensiven Prüfung. Die von Ihnen beauftragten Gutachten können in diesem Zusammenhang einen wichtigen Beitrag liefern und vielleicht eine Diskussion im Bundestag initiieren. (...)