Antwort 25.03.2025 von Peter Tomaschko CSU
Bayern kann losgelöst und unabhängig vom Bundesrecht über die Einführung einer Grundsteuer C selbst entscheiden und hat keine Grundsteuer C geschaffen.
Bayern kann losgelöst und unabhängig vom Bundesrecht über die Einführung einer Grundsteuer C selbst entscheiden und hat keine Grundsteuer C geschaffen.
Selbstverständlich wird das Thema Cannabis-Legalisierung, bzw. dessen Rückabwicklung, für die Union auch weiterhin eine Rolle spielen.
Persönlich bin ich aber der Auffassung, dass es in Europa immer ein abgestimmtes Vorgehen geben sollte, auch wenn einzelne Mitgliedsstaaten wie Ungarn ausscheren.
Der Wegfall wäre dann auch keine Steuerentlastung, sondern eine verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung, da diese Sonderabgabe durch alle im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit erhoben werden sollte und somit auch für alle eingestellt werden muss.