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(...) Überdies bietet der Vertrag von Lissabon erstmals eine Grundlage für eine europarechtliche Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge, dies war ein wichtiges Anliegen der SPD, denn die vier Grundfreiheiten der Europäischen Union dürfen nicht zu einer Privatisierung öffentlicher Dienste zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher führen. Durch diese Regelungen wird die Daseinsvorsorge von dem uneingeschränkten Wettbewerbsprinzip ausgenommen. (...)
(...) die Union hält eine Anbindung der Türkei auf der Grundlage einer Privilegierten Partnerschaft weiterhin für die richtige Lösung. Nachdem Beitrittsverhandlungen mit der Türkei eröffnet wurden, sollten diese Verhandlungen ergebnisoffen geführt werden. Ich halte dies für ein Gebot der Fairness und des Vertrauensschutzes. (...)
(...) es liegt in der Logik von Beitrittsverhandlungen, dass diese so ausgestaltet sein müssen, dass der Beitrittskandidat eine reale Chance hat, sämtliche Voraussetzungen für einen Beitritt zu erfüllen. Da ein Beitritt zur EU mindestens die Übernahme des rechtlichen Besitzstandes der EU voraussetzt, müssen dem Beitrittskandidaten mehrere Jahre Gelegenheit gegeben werden, das eigene Rechts- und Verwaltungssystem entsprechend anzupassen. (...)
(...) Ein großer Schritt in Richtung eines sozialen Europa ist mit dem Vertrag jedoch – da stimme ich Ihnen zu – leider nicht gelungen, die Grundrechtecharta wird zwar rechtsverbindlich, was ein Fortschritt ist, doch leider nicht für alle Länder. Im Sozialkapitel bleibt hingegen (abgesehen von der Aufnahme eines recht unverbindlichen Verfahrens zur Koordinierung der nationalen Sozialpolitik, der sogenannten Offenen Methode der Koordinierung) alles beim Alten, hier gibt es noch viel Verbesserungsbedarf, allerdings hat sich bereits bei der Erarbeitung des Verfassungsvertrages gezeigt, dass dies noch am Veto von Großbritannien und einiger osteuropäischer Staaten scheitert. (...)
(...) wir haben in 27 Ländern Ratifizierungen. Wir müssen nach jahrelanger Selbstblockade Entscheidungen in die Hand der Parlamente (die durch den Vertrag gestärkt werden) legen und die politische Ebene in Kraft setzen und nicht dem Europäischen Gerichtshof und der Kommission die Macht überlassen. Beide nutzten das Machtvakuum der letzten Jahre, um die Balance zugunsten einer reinen Wettbewerbslogik zu verschieben. (...)