Verfahren ist klar rechtsstaatlich geregelt.
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Antwort 22.10.2025 von Rüdiger Holschuh SPD
Antwort ausstehend von Walter Nussel CSU
Antwort 16.10.2025 von David Schliesing Die Linke
Wie ich erfahren habe, wird der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt.
Antwort 10.10.2025 von Franziska Kersten SPD
Es wird geprüft, ob zur Entscheidung über den Einspruch weitere Informationen bzw. Verfahrensschritte erforderlich sind. Danach werden im nächsten Schritt die Berichterstatter dem Ausschuss einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten.
Antwort 09.10.2025 von Anna Aeikens CDU
Sofern das subjektive Wahlrecht verletzt wurde, stellt der Deutsche Bundestag dies fest.
Antwort 03.11.2025 von Volkan Baran SPD
Mittlerweile ist die Abstimmung zwar verschoben worden, doch selbst wenn es eines Tages zu einer Mehrheit für eine Ratsposition kommt, ist das nicht das Ende der Debatte, sondern Beginn von Verhandlungen zwischen Rat, Parlament unter der Vermittlung der Kommission.