Antwort 22.06.2026 von Emmi Zeulner CSU
Aus dem Gutachten sind bisher keine gesetzgeberischen Konsequenzen gefolgt. Die Bundesregierung berät, wie damit umzugehen ist und ob hier ein gesetzgeberischer Bedarf besteht (Allerdings ist eine Reform der Heilpraktikerrechts nach den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD nicht explizit aufgeführt.)
