Frage von Renate L. • 30.11.2023
Antwort ausstehend von Christina Baum AfD
Wenn Sie an meiner Meinung und meinen Standpunkten interessiert sind, kontaktieren Sie mich bitte unter martin.sichert@bundestag.de
Würden die Kosten der Leichenschau in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen, dann müsste anstelle der Erben die Solidargemeinschaft der Beitragszahler, unter denen sich auch Versicherte mit geringen finanziellen Mitteln befänden, diese finanzieren.
der Deutsche Bundestag hat sich von 2019 bis 2021 intensiv mit Ihrer Fragestellung befasst.
In der Tat können die zum Teil erheblichen Kosten einer Todesfeststellung gerade Menschen mit geringem Einkommen stark belasten.
DIE LINKE hat zur Entlastung der Hinterbliebenen in einem Antrag vorgeschlagen, die Übernahme der Todesfeststellung als Kassenleistung einzuführen.