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Uns ist bewusst, dass die Ankündigung dieser späteren Übernahme des Tarifergebnisses auf die Beamtinnen und Beamten für Enttäuschung gesorgt hat. Sie können sich sicher sein, dass dies keine leichte Entscheidung war.
Ich nehme die geäußerten Sorgen sehr ernst und werde die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten.
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Unabhängig davon bleibt eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ein zentrales Anliegen.
Eine verantwortungsvolle Finanzpolitik trägt dafür Sorge, die Übertragung von finanziellen Altlasten an nachfolgende Generationen zu vermeiden.