Frage von Reinhold G. • 13.03.2023
Antwort ausstehend von Katharina Schulze Bündnis 90/Die Grünen
Vor dem 01. April 2020 bestand keine bußgeldbewährte Ausgangsbeschränkung durch Rechtsverordnung, sondern auf der Grundlage von Allgemeinverfügungen.
Im Juni 2021 haben wir einen Bürgerschaftsantrag eingebracht und sind weiterhin mit der Sozialbehörde und den Akteuren im Gesundheitswesen darüber im Gespräch, wie die Versorgung verbessert werden kann.
Als gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion kann ich Sie nur ermutigen, sich hier bei der Landesregierung für eine Verschärfung des Landesnichtraucherschutzes einzusetzen. Wie Sie sicherlich verfolgt haben, ist das von Ihnen erwähnte totale Rauchverbot in Bayern auch nur durch einen Volksentscheid erreicht worden.