ich habe 2020 für die doppelte Widerspruchslösung gestimmt, weil ich der Meinung bin, dass dies am zielführendsten ist.
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Natürlich ist ein Vergleich von Cannabis und Alkohol schwierig. Aber es ist falsch, das eine gefährliche Gift zu legalisieren, nur weil das andere auch aus kulturhistorischen Gründen bereits legal ist.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat nach meinem Kenntnisstand bisher keinen Gebrauch von der Verordnungsermächtigung in § 17 Absatz 4 des Konsumcannabisgesetzes gemacht
Einige Länder haben die pauschale Beihilfe bereits eingeführt.
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass auch mit dem aktuellen Gesetz richtigerweise keine Entkriminalisierung von unter 18-Jährigen stattgefunden hat.
Ich würde Ihnen empfehlen, in Ihrem speziellen Fall, einen Termin zum kostenlosen Beratungsgespräch bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschlands (UPD) zu vereinbaren