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Wie würden Sie das Stegproblem lösen?

Danny Eichelbaum 2024
Danny Eichelbaum
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Frage von Karina S. •

Wie würden Sie das Stegproblem lösen?

In Brandenburg werden bestehende Badestege und Wasserzugänge zunehmend zurückgebaut, während Ersatz oder Neubauten aufgrund der aktuellen Rechtslage oft kaum möglich sind. Betroffen sind unter anderem Bürgerinnen und Bürger in der Uckermark, am Liepnitzsee bei Wandlitz sowie am Neuhofer Stich bei Zehdenick.

Viele Kommunen und Verantwortliche verweisen auf rechtliche Hürden und fehlende Handlungsmöglichkeiten. Gleichzeitig sind sichere und geordnete Wasserzugänge für Naherholung, Schwimmenlernen, Tourismus und die Lebensqualität im ländlichen Raum von großer Bedeutung.

Welche konkreten Maßnahmen werden Sie unterstützen, damit Kommunen und Bürger auch künftig rechtssicher Stege und Wasserzugänge an Brandenburgs Seen erhalten oder neu schaffen können?

Danny Eichelbaum 2024
Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die zunehmenden Schwierigkeiten beim Erhalt und Neubau von Badestegen und Wasserzugängen an Brandenburgs Seen sind ein ernstzunehmendes Problem. Gewässerzugänge sind, wie Sie es bereits geschrieben haben, für die Naherholung, das Schwimmenlernen, den Tourismus sowie die Lebensqualität insbesondere im ländlichen Raum von großer Bedeutung.

Gerade bei diesem Thema zeigt sich, wie dringend ein beschleunigter Bürokratieabbau in Brandenburg nötig ist. Ich halte es für erforderlich, dass das Land Brandenburg gemeinsam mit den Kommunen prüft, wie die bestehenden rechtlichen Hürden reduziert werden können, ohne berechtigte Belange des Natur- und Gewässerschutzes zu vernachlässigen. Dabei sind vielfach Unklarheiten über Zuständigkeiten, Genehmigungslagen und den tatsächlichen Umfang von Untersagungen der Nutzung von bestehenden Steganlagen nach § 87 des Brandenburgischen Wassergesetzes festzustellen.  

Konkret unterstütze ich:

1.eine Überprüfung der landesrechtlichen Regelungen und Genehmigungsverfahren mit dem Ziel, kommunale Badestege und öffentliche Wasserzugänge rechtssicher zu ermöglichen,

2.vereinfachte Verfahren für den Ersatz bestehender öffentlicher und privater Anlagen,

3.klare und landesweit einheitliche Vorgaben für Kommunen und Antragsteller,

4. eine enge Abstimmung zwischen Kommunen, Wasserbehörden und Naturschutzbehörden, um praktikable Lösungen vor Ort zu erreichen.

Mein Ziel ist es, dass die Bürgerinnen und Bürger auch künftig öffentlichen und privaten Zugang zu ihren Seen behalten und Kommunen die notwendigen Handlungsspielräume erhalten, um sichere und geordnete Wasserzugänge bereitzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Danny Eichelbaum

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