Bis 2050 möchte die EU zum ersten klimaneutralen Kontinent werden. Damit diese Zielsetzung Realität wird, müssen wir unsere Gesellschaft und Wirtschaft umstellen und umfassend dekarbonisieren.
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Das Bundeskabinett hat gestern den Referententwurf zur Änderung des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Dort heißt es in §4: „Die Bundesregierung wird bis Ende des Jahres 2024 einen Bericht mit einem Vorschlag für den Übergang vom nationalen zum europäischen Brennstoffemissionshandel vorlegen.“
An dieser Stelle möchten wir Sie an die ausführliche Antwort unserer Kollegin Ingrid Nestle, Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz, verweisen
Für den Katastrophenschutz sind grundsätzlich die Länder zuständig, im Verteidigungsfall hingegen ist es der Bund im Rahmen des Zivilschutzes.
Da es sich im Kern um eine kommunale Angelegenheit handelt, habe ich Rücksprache mit der Gemeinderatsfraktion der GRÜNEN in Karlsruhe gehalten, die sich bereits seit längerem mit diesem Thema intensiv beschäftigt