Selbstverständlich müssen alle Rüstungsexporte im Einklang mit den geltenden nationalen, europäischen und völkerrechtlichen Bestimmungen erfolgen. Jeder Einzelfall muss genau geprüft und mit guten Argumenten sorgfältig abgewogen werden.
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Antwort 16.07.2025 von Steffen Bilger CDU
Antwort ausstehend von Johann Wadephul CDU
Antwort 16.07.2025 von Adis Ahmetović SPD
Ich unterstütze keine Exporte von Rüstungsgütern, durch deren Einsatz das Völkerrecht, insbesondere das Humanitäre Völkerrecht, gebrochen wird.
Antwort 10.06.2025 von Daniel Bettermann SPD
Die Beurteilung des Verfassungsschutzes ist meines Erachtens nach ein eindeutiges Indiz für die Verfassungswidrigkeit der AfD. Persönlich bin ich der Meinung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Verfahren vor dem BVerfG gegeben sind.
Antwort 03.07.2025 von Julia Klöckner CDU
Die Entscheidung, ob und wann welche Waffen wohin exportiert werden dürfen, obliegt damit der Bundesregierung. In der Praxis bestimmt darüber der Bundessicherheitsrat, ein geheim tagendes Gremium unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers.

Antwort ausstehend von Lucas Schaal CDU