![Frank Bsirske Portrait von Frank Bsirske](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/frankbsirskeprofilbild.png?itok=QS6TN6SX)
Wir fänden es gut, wenn die Betriebsrenten mindestens um den Betrag der Inflation steigen würden. Sie darf aber nicht zu einem Risiko für Arbeitgeber werden.
Wir fänden es gut, wenn die Betriebsrenten mindestens um den Betrag der Inflation steigen würden. Sie darf aber nicht zu einem Risiko für Arbeitgeber werden.
Renten und Pensionen sind zwei verschiedene Alterssicherungssysteme. Es stimmt, die Unterschiede werden größer. Das berührt das Gerechtigkeitsgefühl.
Zu bedenken wäre dann allerdings, ob Anleger*innen dadurch nicht an Flexibilität einbüßen und/oder Anbieter von Depots das zum Anlass nehmen höhere Kosten zu veranschlagen.
Wird vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente eine Beschäftigung ausgeübt und werden Beiträge abgeführt, wirken sich diese erstmalig ab Erreichen der Regelaltersgrenze rentensteigernd aus (§ 66 Absatz 3a SGB V).
Grundsätzlich ist die Inflationsausgleichsprämie keine staatliche Leistung, sondern eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber