Zu Ihrer Antwort auf die Frage von Frau Heike R. vom 19.4.2023 Sehr geehrter Herr Bsirke, haben Sie inzwischen den Sachverhalt (Betriebsrente) genauer angesehen? Zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen

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Frank Bsirske
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Frage von Willi A. •

Zu Ihrer Antwort auf die Frage von Frau Heike R. vom 19.4.2023 Sehr geehrter Herr Bsirke, haben Sie inzwischen den Sachverhalt (Betriebsrente) genauer angesehen? Zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen

Frage von Frau Heike R. vom 19.4.2023 zum Thema: Benachteiligung bei der Betriebsrente für Millonen Rentnern.
Haben Sie sich bereits intern beraten?

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Sehr geehrter Herr A.,

wir können den Ärger von Frau R. nachvollziehen. Auch wir fänden es gut, wenn die Betriebsrenten mindestens um den Betrag der Inflation steigen würden.

Allerdings handelt sich bei der Regelung nicht um ein Schlupfloch. Sie ist notwendig, um Arbeitgebern ein Mindestmaß an Planungssicherheit zu geben, da die Inflation kurzfristig und schwer vorhersehbar stark schwankt. Insbesondere für sehr kleine Arbeitgeber ist es äußerst schwierig, die Anlagestrategie einer Betriebsrente mit der notwendigen hohen Rendite zu betreiben, wenn die Anpassung an eine so schwer prognostizierbare Größe – wie die Inflation – gekoppelt wird.

Würde der Gesetzgeber die Regeln verschärfen und einen Inflationsausgleich fordern, würde sich – insbesondere für kleine Betriebe – der Anreiz, eine Betriebsrente anzubieten, deutlich verringern. Die Betriebsrente darf für Arbeitgeber nicht zu einem unkalkulierbaren Risiko werden. Denn viele kleine z.B. Handwerksbetriebe sind Personengesellschaften. In diesen Fällen würden die Besitzer*innen mit ihrem Privatvermögen haften, wenn die gewählte Anlage eine Rendite unterhalb der Inflation erzielt.

Bitte bedenken Sie auch, dass die Anpassung um jährlich ein Prozent, im Durchschnitt - über viele Jahre betrachtet - nicht allzu viel niedriger ist, als die Inflation, wenn von wenigen Sonder-Jahren abgesehen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

Team Bsirske

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