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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat sich in den vergangenen Jahren sehr dafür eingesetzt, dass der von vielen Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentnern als ungerecht empfundene volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung reduziert wird – und dies mit Erfolg.
Jedoch ist Ihr Fall sehr spezifisch und zur vollumfänglichen Bewertung Ihres Anliegens ist eine Durchsicht aller Ihrer Betriebsrentenunterlagen notwendig. Dies übersteigt den hier gebotenen Rahmen, gerade im Hinblick auf die DGSVO.
Die Einzahlungen in eine betriebliche Altersversorgung sind bis zu einer bestimmten Höhe komplett sozialversicherungs- und steuerfrei, man kann so also in erheblichem Umfang Steuern und Beiträge sparen.
Menschen, die über lange Zeit Beiträge gezahlt haben und sich so ihre Rente aufgebaut haben, verdienen Planungssicherheit.
Das ist auch aus unserer Sicht grundsätzlich fair, denn es stellt sicher, dass alle Versicherten unabhängig von ihren wirtschaftlichen Möglichkeiten eine gute Versorgung erhalten.