Warum gibt es bei der betrieblichen Altersversorgung keine Transparenz über die Mittelverwendung der Einzahler?
Sehr geehrter Herr Gottschalk,
danke für die schnelle Antwort. Leider habe ich mich wohl nicht gut ausgedrückt. Wenn ich eine Rente bei der einer Versicherung oder Bank abschließe, gibt es umfangreiche Aufklärungs-und Offenlegungspflichten. Bei den Betriebsrenten ist es wohl nicht so, zumindest konnte ich kein Gesetz finden. Politisch stünde das (Transparenz gleich Aufwand) ja auch dem politischen Willen entgegen, mehr Betriebsrenten zu schaffen.
Sehr geehrter Herr H.
bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung. Jedoch ist Ihr Fall sehr spezifisch und zur vollumfänglichen Bewertung Ihres Anliegens ist eine Durchsicht aller Ihrer Betriebsrentenunterlagen notwendig. Dies übersteigt den hier gebotenen Rahmen, gerade im Hinblick auf die DGSVO. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie, sofern dies zu keinen enormen Aufwand Ihrerseits führt, die genannten Unterlagen an die folgende Adresse zu übersenden:
Deutscher Bundestag
MdB Kay Gottschalk
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Nichtsdestotrotz haben Sie recht, dass bei privaten Rentenversicherungen oder Bankprodukten strenge Aufklärungs- und Offenlegungspflichten nach VVG, WpHG und PRIIPs gelten. Im Gegensatz dazu regelt das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) nur begrenzte Informationspflichten – und das meist erst auf Verlangen des Arbeitnehmers (§ 4a BetrAVG: Auskunft über Anwartschaft, Höhe etc.)
Leider werden Arbeitnehmer hinsichtlich der Mittelverwendung und Risiken des Öfteren im Dunkeln gelassen. Dies schadet mitunter dem Verbraucherschutz.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kay Gottschalk
